Der Schlüsselverlust kann für einen Mieter sehr teuer werden, wie gerade ein BGH-Prozess gezeigt hat. Gut, wenn die private Haftpflichtversicherung für den Austausch einer Schließanlage aufkommt. Lesen Sie hier, was die “Privathaftpflicht” darüber hinaus noch versichern sollte und was beim Vergleich wichtig ist.
Einen soliden Grundschutz für Familien gibt es bei günstigen Haftpflicht-Versicherern schon für etwa 60 Euro im Jahr. Für Alleinstehende, für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes oder für Rentner liegen die Prämien teils darunter. Zunehmend werben Gesellschaften aber mit Extras, die meist extra kosten. Ein Überblick.
Schlüsselverlust-Risiko: Durchaus wichtig für Mieter. Wird wegen des Verlustes eines Schlüssels aus Sicherheitsgründen der Austausch einer ganzen Schließanlage im Haus notwendig, so kann das mehrere Tausend Euro kosten. Dieses Extra muss entweder gegen Aufpreis versichert werden oder ist erst in teureren Tarifen enthalten. Üblich ist im Schadenfall ein Selbstbehalt von einigen Hundert Euro sowie eine maximale Leistung von mehreren Tausend Euro. Beim Vergleich der Anbieter sollte ein Augenmerk darauf liegen, wo die Selbstbeteiligung gering ist. Entbehrlich ist der Schutz für Mieter, die Schlüssel bei Verlust einfach nur nachmachen lassen müssen (Vermieter fragen).
Beim Vergleich auf geringe Selbstbeteiligung achhten
Kinderschäden: Kinder unter sieben Jahren sind schuldunfähig (im Straßenverkehr bis zehn Jahre). Das hat der Gesetzgeber so geregelt, nicht die Versicherer. Richtet also ein 5-jähriges Kind beim Nachbarn einen Schaden an, besteht gegen das Kind kein Haftpflichtanspruch – und die Haftpflichtversicherung der Familie muss folglich nicht zahlen.
Möglicherweise sind die Eltern (und damit dann doch die Haftpflichtversicherung) wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran. Allerdings tritt das nur ein, wenn die Eltern eine Chance hatten, den Schaden zu verhindern. In vielen Fällen hat der Geschädigte keinen gesetzlichen Anspruch. Da das in der Vergangenheit für viel Frust sorgte, vor allem wenn die Geschädigten z.B. gute Bekannte waren, haben manche Haftpflichtversicherer ihre Leistungspflicht erweitert: Sie zahlen für Kinderschäden, selbst wenn das per Gesetz nicht notwendig wäre.
Gefälligkeitsschäden: Wie bei schuldunfähigen Kindern gab es deswegen in der Vergangenheit oft Ärger. Wer einem anderen z.B. bei einem Umzug hilft und einen Schaden anrichtet, kann dafür zumindest bei leichter Fahrlässigkeit nicht zur Kasse gebeten werden. Das geht zurück auf die Rechtsprechung, die zu Hilfsbereitschaft ermuntern wollte. Haftpflichtversicherer machten sich das zu Nutze und zahlten mit Verweis auf die Rechtsprechung nicht. Einige Gesellschaften haben aber diese Gefälligkeitsschäden nun ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen.
Mein Fazit: Den Ruin verhindert ein günstiger Grundschutz genauso wie teures Premium-Paket. Je nach persönlicher Situation (z.B. Mieter im Haus mit großer Schließfachanlage) ist es sinnvoll, gezielt Extras in der Haftpflicht-Versicherung gegen Aufpreis mitzuversichern oder Pakete zu wählen, die das enthalten. Bei Schlüsselverlust sollte die Selbstbeteiligung möglich gering sein.