Brauche ich eine Handyversicherung? Eine nahe liegende Frage. Denn im vergangenen Jahr haben die Bundesbürger mehr Geld für Smartphones/Handys als für Fernseher ausgegeben. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Nachfrage nach Versicherungsschutz für Handys gegen Sturz oder Diebstahlsschäden stetig steigt. Doch ein guter Versicherungsvertrag ist nicht so leicht zu finden.
„Oft wird vermeintlich guter Versicherungsschutz vorgetäuscht“, heisst es beim Bund der Versicherten (BdV). „Doch schaut man sich die Vertragsbedingungen für Handyversicherungen genauer an, finden sich viele Fallstricke”, so der Bund der Versicherten, der die Klauseln von Handyversicherungen gecheckt hat.
Diebstahl bei Handyversicherung nicht immer versichert
So ist der Diebstahlsschutz bei vielen Handy-Versicherungen mit vermeintlich günstigen Beiträgen zum Beispiel nicht automatisch enthalten, stattdessen kostet die Absicherung einen Extra-Beitrag. Aber auch dann findet eine Entschädigung meist nicht zum Neu-, sondern nur zum erheblich niedrigeren Zeitwert statt. Bei einem Vergleich von Handy-Versicherungen sollte man laut BdV außerdem folgende Punkte prüfen:
- Ein Versicherungsvertrag kann meist nur für Geräte abgeschlossen wenden, wenn diese nicht älter als drei Monate ab Kaufdatum sind. Die Vertragslaufzeit gilt oft längstens für 36 Monate. Die Angebote mit niedrigen Beiträgen gelten zudem oft nur für Smartphones mit einem entsprechend geringen Gerätewert und sobald man einen höheren Gerätewert versichern möchte, wird es richtig teuer.
- Viele Gesellschaften leisten im Falle der Zerstörung oder Beschädigung des Handys nur, wenn dieses dem Versicherer inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehörs, wie zum Beispiel dem Original-Kopfhörer vorgelegt wird. Kann der Verbraucher dem nicht nachkommen, gibt es kein Geld!
Selbstbeteiligung bei Handyversicherungen üblich
- Bei Verlust durch Einbruchdiebstahl gibt es nur Geld, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen PKW befand und der Einbruchdiebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr stattfand. Die Beweispflicht liegt hier beim Versicherungsnehmer.
- Handyversicherungen haben eine Selbstbeteiligung, der Kunde muss also einen Teil des Schadens immer selber tragen.
Schön recherchiert, wobei ich die ein oder andere Handyversicherung durchaus sinnvoll finde. Natürlich lässt sich wie so häufig darüber streiten
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Schäden am versicherten Gerät durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren, durch dauernde Einflüsse des Betriebes und normale Abnutzung, durch Witterungseinflüsse, durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder
Reinigung des Gerätes
Die vom BdV aufgegriffenen Kritikpunkte sind sicherlich bei vielen Angeboten richtig, aber nicht bei allen. ZB gibt es vom Berliner Unternehmen Friendsurance einen Schutz, der genau diese Themen addressiert:
– Inkl. einfachem Diebstahl und Folgekosten
– Ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall
– Konstanter Zeitwert für 24Monate (Gerät darf allerdings dann nicht älter als 3 Monate sein)
– Bis 24 Monate nach Kauf abschließbar