Kunden einer Handyversicherung können bei einem Diebstahl nur dann auf eine Kostenerstattung der Versicherung hoffen, wenn sie strenge Voraussetzungen erfüllen, sagen die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei der Verbraucherzentralen häufen sich Fälle von Versicherungsnehmern, die nach einem Handy-Diebstahl keinen Ersatz von ihrer Versicherung erhalten haben, obwohl ihnen dies bei Abschluss des Versicherungsvertrages suggeriert wurde. Der Grund: Fast alle Handyversicherungen zahlen im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im “persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat”. Persönlicher Gewahrsam bedeutet, dass der Verbraucher das Telefon so körpernah tragen muss, dass er einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren kann.
Nach Handy-Diebstahl versichert: Das verlangen die Handyversicherungen meistens
So genügt es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist. “Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden”, erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Es kämen somit kaum Diebstahlsszenarien in Betracht, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen bietet, betont die Versicherungsexpertin. Die Alternative zur Handyversicherung: “Bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts.”
Laut einer Forsa-Umfrage besitzen knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder planen eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17 Prozent. 77 Prozent aller befragten Handybesitzer verwahren ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.
Mein Finanztip: Achten Sie bei der Handyversicherung darauf, wie genau der Diebstahl geregelt ist, also wann Versicherungschutz bei Diebstahl besteht. Außerdem sollten Sie folgendes beachten.
Zeitwert: In der Regel bekommt der Kunde von der Versicherung nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert oder eben ein entsprechend altes Gerät erstattet.
Selbsterhalt: Oft genug ist der Versicherte verpflichtet, für einen Teil des Schaden selbst aufzukommen.
Haftungsausschlüsse: Zum Beispiel ist das Display mitunter nicht gegen Glasbruch abgesichert.