Mit dem schönen Wetter beginnt wieder die Radsaison. Dass ein Fahrrad gestohlen wird, ist dann an der Tagesordnung. Wie sieht es dann aus mit Schutz der Versicherung, etwa bei der Hausratversicherung?
Ein Fahrrad, egal wie teuer, zählt wie ein Sofa, ein Computer oder die Kleidung zum „Hausrat“ und ist daher in einer Hausratpolice mitversichert, und zwar für alle üblichen Risiken wie Feuer oder Einbruch-Diebstahl. Sollte das Fahrrad durch Feuer oder Einbruch gestohlen werden, erhält der Besitzer in der Regel den Wiederbeschaffungswert.
Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
Hausratversicherung zahlt nur bei bei “Einbruch-Diebstahl”: Damit der Diebstahl eines Fahrrades unter das Risiko “Einbruch-Diebstahl” fällt, muss zuvor eingebrochen worden sein. Wurde in die abgeschlossene Wohnung, den abgeschlossenen Keller oder die abgeschlossene
Garage eingebrochen, gibt es kein Problem. Die Hausratversicherung zahlt.
Ein Problem gibt es allerdings beim Garten: Selbst wenn er einen hohen Zaun und eine verriegelte Tür hat, gilt er nicht als Raum, in den eingebrochen werden kann. Folglich ist die Voraussetzung “Einbruch-Diebstahl” nicht erfüllt.
Einfacher Fahrrad Diebstahl muss man extra versichern
Besser ist der Fahrrad-Besitzer dran, wenn der einfache Diebstahl des Drahtesels mitversichert wird, was in der Regel einen Prämienaufschlag kostet. Wie viel es genau kostet, hängt von dem Höchstbetrag der Entschädigung ab, der vereinbart wird (meist ein Prozentsatz der Versicherungssumme). Ein Einbruch ist dann keine Voraussetzung mehr.
Das Fahrrad ist in so einem Fall auch im Fahrradständer vor dem Kino oder vor der Arbeitsstelle versichert. Das Fahrrad muss stets durch ein Bügel- oder Kettenschloss („verkehrsübliches Schloss“) gesichert sein.
Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen, so der Versichererverband GDV.
Nachts gilt der Versicherungschutz nur bei Gebrauch des Rades
Versicherungskunden sollten auf den Wortlaut in ihren Versicherungsbedingungen achten: Vor allem bei älteren Verträgen wurde oft noch die so genannte „Nachtzeitklausel“ verwendet. Die Hausratversicherung muss demnach bei einfachem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr nur dann zahlen, wenn das Fahrrad noch „in Gebrauch“ war.
Das bedeutet: Wenn ein Nachtschwärmer gegen Mitternacht jemanden besucht und das Rad vor der Tür abstellt, wäre es versichert – sofern der Besitzer später weiterfahren will. Wurde der Gebrauch aber beendet, weil der Besitzer über Nacht blieb, kann die Hausratversicherung die Leistung verweigern. Und: Es gibt Versicherer, die unabhängig von der Uhrzeit bei Nicht-Gebrauch verlangen, dass ein Abstellraum genutzt wird, wenn es möglich ist.
Diebstahl muss der Polizei angezeigt werden, damit die Versicherung zahlt
Wurde das Fahrrad gestohlen, sollten Versicherungskunden außerdem daran denken: Es muss unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgegeben werden.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik nahm die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2022 um knapp 14 Prozent auf rund 266.000 zu. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da Diebstähle häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.
Zusammenfassung
- Fahrräder sind in der Hausratversicherung mitversichert, jedoch nur bei Einbruch-Diebstahl.
- Für den einfachen Diebstahl muss eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen oder eine Fahrradklausel in der Hausratversicherung vereinbart werden.
- Diebstähle müssen unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Pannenhilfe für Radfahrer: Das leistet ein Fahrradschutzbrief
Wer mit dem Rad in Urlaub fährt oder längere Strecken etwa mit dem E-Bike pendelt, für den kann ein Fahrradschutzbrief nützlich sein. Der Schutzbriefversicherer schickt nach einem Anruf Pannenhelfer an den Schadensort – und übernimmt auch die Kosten, um das Fahrrad wieder fahrtüchtig zu machen.
Können Versicherte die Pannenhilfe selbst in die Hand nehmen, übernehmen viele Verträge auch diese Kosten. Gleiches gilt für die Bergung des Rads. Gestrandete Radler bekommen so einen Weiter- oder Rückfahrservice oder ein Ersatzrad angeboten. Geht es über Nacht nicht mehr weiter, übernimmt die Versicherung die Übernachtungskosten.
Angeboten wird der Fahrradschutzbrief als Single- oder Familien-Police häufig schon für niedrige zweistellige Beträge im Jahr. Auch Anhänger und Gepäck sind in aller Regel mitversichert. Je nach Anbieter können Fahrradschutzbriefe als eigenständige Police oder in Verbindung mit einer Fahrradversicherung abgeschlossen werden.
Mit der Fahrrad auf Tour? Dann gelten für die Versicherung diese Regeln
Laut Radreiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) machen jedes Jahr etwa 5 Millionen Deutsche einen Radurlaub. Wie sieht es aus mit der richtigen Fahrradversicherung für die Reise?
- Haftpflichtversicherung: Unverzichtbar, nicht nur für Fahrradfahrer, ist die private Haftpflichtversicherung. Denn wer einen Dritten schädigt, zum Beispiel, weil er mit seinem Fahrrad an dessen parkendem Auto vorbeischrammt, muss für den Schaden aufkommen.
- Hausratversicherung: Auch auf Reisen sind das Fahrrad und Fahrradgepäck in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Doch dafür muss es im Hotel oder dem Ferienhaus in einem abgeschlossenen Keller oder Raum verwahrt werden. Das ist, beispielsweise beim Camping, oft nicht möglich. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl versichern möchte, sollte dies in der Hausratversicherung zusätzlich absichern.
- Fahrradversicherung: Da für den Fahrradurlaub geeignete Trekkingfahrräder oder E-Bikes oft hochpreisig sind und nicht ausreichend über die Hausratversicherung versichert werden können, denkt so mancher über eine spezielle Fahrradversicherung nach. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht allein auf Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme, Vandalismusschäden und Leistungen bei Unfällen beinhalten.