In den USA werden Häuser zu unvorstellbaren Schnäppchenpreisen angeboten, allerdings verbunden mit einem Aufsatz-Wettbewerb und einer Teilnahmegebühr. Am Ende erzielt der Haus-Verkäufer damit einen guten Preis, und der Käufer wird mit Miniaufwand zum Immobilieneigentümer. In Deutschland könnte man so zudem erheblich Grunderwerbssteuern sparen. Aber wäre das bei uns, dem Land der Dichter und Denker, zulässig?
Die Aktion nennt sich “Riverhousecontest” und ist per Website (http://www.riverhousecontest.com) sowie über Facebook (https://www.facebook.com/pages/River-House-Contest/) nachzulesen. Das „River House“ liegt am Ohio River in der Nähe der Stadt Louisville (US-Bundesstaat Kentucky), hat 14 Zimmer, einen Kamin sowie zwei Whirlpools. Es lässt sich für nur 199 US-Dollar erwerben, also umgerechnet für weniger als 200 Euro.
Die 199 US-Dollar sind die Gebühr, um am dem Wettbewerb für dieses Haus teilzunehmen. Interessenten müssen sich bewerben und eine Art Gedicht mit 200 Wörter verfassen, warum sie es verdienen, künftig Eigentümer zu sein. Die Jury eines nahen Colleges soll den besten Aufsatz ermitteln. Unter anderem wird die Kreativität bewertet. Nur wenn mindestens 2.000 Aufsätze und Geldeingänge erreicht werden, wird das Haus tatsächlich verkauft. Die Verkäufer erhalten also mindestens 398.000 US-Dollar.
Glücksspiel verboten beim Hauskauf, Gewinnspiel erlaubt
Ähnliche Aktionen gab es bereits in anderen US-Staaten. Wäre so etwas auch in Deutschland möglich, um etwa den Bauernhof in der Eifel oder das Ferienhaus im Schwarzwald zu einem guten Preis loszuwerden? Steuerlich wäre das in jedem Fall reizvoll, denn die zuletzt überall deutlich angehobene Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Verkaufspreis; ebenso die Spekulationssteuer, wenn innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft wird.
Die Vertragsfreiheit in Deutschland lässt es durchaus zu, ein Haus nur für einen Euro oder auch 200 Euro zu verkaufen. Der kritische Punkt wäre, ob ein solcher Deal in Deutschland als Glücksspiel eingestuft würde. Ein Glücksspiel ist ohne behördliche Erlaubnis verboten. Das regelt der Glücksspielstaatsvertrag. Eine Erlaubnis darf u.a. nur erteilt werden, wenn „mit der Veranstaltung keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden, die über den mit dem Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbundenen Werbeeffekt hinausgehen“ (Paragraph 12). Details regeln Vorschriften der Bundesländer.
Das Gedicht als juristisches Schlupfloch
Katia Genkin, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht in Düsseldorf, sieht in der US-Idee jedoch ein juristisches Schlupfloch. “Wenn ein echter Wettbewerb stattfindet, bei dem eine Jury über den Gewinner entscheidet, ist das kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel. Das kann im Prinzip jeder veranstalten.” Anders sah das mit Hausverlosungen aus, die vor ein paar Jahren in Mode kamen. Für 99 Euro wurde z.B. in Österreich oder Spanien angeboten, per Verlosung Eigentümer eine Immobilie zu werden. Nach deutschen Recht war das illegal. Die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels wird sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (Paragraph 284 Strafgesetzbuch).
Bei einem Gewinnspiel indes hängt der Ausgang nicht von reinem Glück ab, sondern von den individuellen Fähigkeiten eines Teilnehmers. Das wäre beim Verfassen eines Aufsatzes gegeben. “Wenn man vom einem Gewinnspiel ausgeht, bei dem der beste Aufsatz-Schreiber die Immobilie bekommt, kann auch das Finanzamt nicht viel machen. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist nun mal der Verkaufspreis”, so der Steuerberater Hans-Otto Hüser. Aber: “Der Erwerber müsste damit rechnen, dass er wie der Gewinner einer TV-Show Einkommenssteuer für seinen Gewinn zahlen soll. Das wird immer öfter dann gefordert, wenn von einer Leistung ausgegangen wird.”
Ein gelungener Aufsatz ist eben auch eine Leistung – und statt einer guten Note wie in der Schule droht in Deutschland beim günstigen Immobilienerwerb ein Steuerbescheid. Außerdem sollte man bedenken: Wer an einem solchen Wettbewerb teilnimmt, muss voll und ganz darauf vertrauen, dass der Anbieter seriös ist. Sollte er es nicht sein, ist das Geld einfach weg.
Die Gewinnerauflösung wäre interessant! 🙂
Zumindest steht der Looser fest: Der Spamlink ist raus.
Die Amerikaner haben immer verrückte Idee. Hört sich noch einem super Anwesen an. Ich bin gespannt welches Gedicht gewinnt. Postet ihr den Gewinner? Liebe Grüße