Reiserücktritt wegen Hochwasser: Versicherung zahlt, wenn…

Wer Opfer einer der viele Hochwasser-Katastrophen geworden ist, dem fehlt vermutlich die Lust, demnächst in den geplanten Sommer-Urlaub zu starten. Gut zu wissen: Eine Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel einspringen, wenn der Urlaub wegen schwerer Hochwasserschäden abgesagt wird.

Eine Reise kann zwar jederzeit storniert werden, die Veranstalter verlangen aber Stornogebühren. Eine Reiserücktritt-Versicherung kommt dafür auf, wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Dazu gehört meist ein „erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter“. Das ist jedenfalls so oder ähnlich in vielen Versicherungsbedingungen enthalten.
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Ein Hochwasser gilt als ein so genanntes Elementarereignis. Zu klären ist mit der Reiserücktritts-Versicherung, ob der jeweilige Schaden am Eigentum als erheblich gilt. Außerdem sollte geklärt werden, ob z.B. bei einem Reisebeginn erst im Juli, wenn die große Schulferienzeit beginnt, noch von einem versicherten Rücktrittsgrund ausgegangen werden kann.

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