Hochwasser-Alarm in Deutschland! Wer sein Haus nach dem Hochwasser von Schlick und Trümmern befreien muss, benötigt dafür jede freie Minute. Aber können Arbeitnehmer dafür Sonderurlaub wie nach Todesfall, Hochzeit, Geburt, Umzug beantragen? Sieht das Arbeitsrecht in solchen Fällen einen Urlaubsanspuch vor?
Nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besteht Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Mitarbeiter an der Ausübung seiner Tätigkeit durch persönliche Gründe, unverschuldet und für einen verhältnismäßig nicht zu langen Zeitraum an der Arbeit gehindert wird. Hochwasser an sich wird in der Regel nicht als persönlicher, sondern als sachlicher Grund angesehen.
Sonderurlaub nur aus persönlichen Gründen
Das heißt: Der Arbeitnehmer könnte nur unbezahlten Urlaub nehmen, der Entgeltanspruch entfällt. Aber ist das Haus des Mitarbeiters durch das Hochwasser direkt betroffen, wird aus dem sachlichen ein persönlicher Grund – und der Entgeltanspruch kann bestehen bleiben, es wird also ein vollwertiger Urlaubsanspruch. Schließlich ist dem Betroffenen der Gang ins Büro kaum zuzumuten, wenn bei ihm zuhause buchstäblich „Land unter“ herrscht.
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Gut zu wissen: Regelungen zum Thema Sonderurlaub finden sich oft in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Eine Nachfrage bei der Personalabteilung kann hier Klarheit schaffen.
Wenn wegen Hochwasser der Urlaub storniert wird
Eine andere typische Urlaubsfrage nach Hochwasser: Kann ich eine Reise stornieren, wenn das Zuhause unter Wasser steht? Ja, und wer eine Reiserücktrittsversicherung hat, bekommt den Schaden wahrscheinlich ersetzt. Denn als Rücktrittsgrund gilt auch:
Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Das ist so oder ähnlich in vielen Versicherungsbedingungen enthalten. Hochwasser gilt als ein so genanntes Elementarereignis. Zu klären ist aber, ob der jeweilige Schaden am Eigentum als erheblich gilt. Wenn ja, dann kann der Urlaub auf Kosten der Reiserücktrittsversicherung abgesagt werden.
Dankbar für den Tipp zu der Reiserücktrittsversicherung! Den beherzige ich für die Zukunft! Soll ja den Eltern Hilfe wegen Hochwasser leisten. Danach ist der Keller völlig beschädigt worden. Trotz Lüften ist aber Schimmel erschienen. Hoffentlich schaffen wir alles in zwei Wochen.
Bei einer Bekannten hat es in den Keller geregnet und alles muss neu gemacht werden. Ihr ganzer Teppich ist hinüber und auch die Wände sind total nass. Haben Sie einen Tipp für aufsteigende Nässe. Ich habe von Kapillarwassersperre gelesen. Kenn Sie diese und würden Sie das weiterempfehlen?