Ein Hoverboard ist in diesem Sommer der Hit bei Kindern Jugendlichen, doch der Spaß kann schnell vergehen. Insbesondere dann, wenn die “elektrischen Skateboards” auf Fußwegen, öffentlichen Plätzen oder gar auf Straßen benutzt werden. Denn dann drohen Bußgelder – und wenn Schäden verursacht werden, hilft bislang keine Versicherung. So wird die Fahrt zum Streifzug durch die Strafvorschriften.
Der Trend ist aus den USA in Deutschland angekommen: Hoverboards sind einem Skateboard ähnlich, haben aber nur zwei Räder sowie einen über Batterie angetriebenen Motor, mit das Gefährt bis zum 15 km/h antreibt. Der Fahrer steht dabei freihändig auf zwei über eine Achse verbundenen Plattformen und lenkt per Gewichtsverlagerungen. Hoverboards kosten derzeit ab etwa 300 Euro, wie die Angebote bei Amazon zeigen.
Allerdings kann der Spaß weitaus teurer werden, wenn die Hoverboards im öffentlichen Raum benutzt werden, so wie das zur Zeit etwa in vielen Parks oder auf Fußwegen zu sehen ist. Das ist auf Grund der technischen Ausstattung schlicht illegal, wovon die meisten Fahrer aber nie etwas gehört haben.
Schneller als 6 km/h: Deshalb sind Hoverboards bereits Kraftfahrzeuge
Der Grund: Da Hoverboards mehr als 6 km/h schnell werden können, gelten sie in Deutschland bereits als Kraftfahrzeuge. Das hat weitreichende Folgen.
- Für ein Kraftfahrzeug wird ein Führerschein benötigt. Der Hoverboard-Fahrer macht sich gegebenenfalls des Fahrens ohne Führerschein schuldig, was mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
- Ein Kraftfahrzeug braucht eine Mindestausstattung, um den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechend benutzt werden zu dürfen, etwa Licht sowie eine Klingel oder Hupe, so wie man das vom Moped kennt.
- Ein Kraftfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung haben, regelt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Verstöße dagegen können ebenfalls Strafen zur Folge haben. Eine spezielle Police für Hoverboards gibt es aber noch nicht. Wie auch – es müsste ein Kennzeichen angebracht werden können.
Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Hoverboard-Schäden
Die private Haftpflichtversicherung, die zum Beispiel für von Radfahrern angerichtete Schäden aufkommt, greift beim Hoverboard nicht. Das wird in der so genanten „Benzinklausel“ geregelt: Nicht versichert ist demnach
die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Wer als Hoverboard-Fahrer zum Beispiel einen Fußgänger anfährt und verletzt, muss somit nicht nur für das Opfer aufkommen, er muss auch noch mit hohen Bußgeldern rechnen. Ein 40-jähriger aus Düsseldorf erlebte das schon: Er bekam im vergangenen Jahr zunächst einen Strafbefehl über 1.200 Euro, der erst nach einem Einspruch vom Amtsgericht Düsseldorf auf eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zur Bewährung reduziert wurde.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich jedem Hoverboarder nur dringend raten, auf dem Privatgrundstück zu bleiben”, sagt daher die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Da der Lustgewinn, mit 10 bis 15 km/h über den eigenen Balkon zu fahren, eher gering ist, bleibt nur die Hoffnung auf den Gesetzgeber, der wie bei Segways Abhilfe schaffen könnte.
2009 wurden die Segways mit der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (MobHV) im Straßenverkehr legalisiert. Dann wären noch Licht und Klingel nötig. Zudem müsste irgendwo ein Kennzeichen angebracht werden können. Alles ein wenig Zukunft – aber da kommt Hoverboard ja auch her. Links zu sehen: Mein Hoverboard-Favorit bei Amazon.
Wieso heißt ein Hoverboard Hoverboard?
Die Bezeichnung geht zurück auf den zweiten Teil der Science-Fiction-Film-Trilogie „Zurück in die Zukunft“, in welcher der jugendliche Held Marty McFly (Michael J. Fox) auf einem Skateboard ohne Räder durch das Jahr 2015 schwebt. Von einem solchen Hoverboard (hover = schweben) sind die heutigen Geräte also eigentlich noch weit entfernt, da sie auf zwei Räder fahren. Andere gebräuchliche Bezeichnungen sind deshalb auch Self Balancing Board, E-Skater oder Elektro Scooter.