Parallel zu den Immobilienpreisen sind seit 2010 die Erwerbsnebenkosten für Immobilien heftig gestiegen. Das zeigt eine Auswertung aktueller Destatis-Daten. Die Erwerbsnebenkosten stiegen vom Faktor 72,5 im Jahr 2010 (2015=100) kontinuierlich an und erreichten ihren Höchstwert von 152,2 im Jahr 2022. Im Jahr 2023 gab es einen Rückgang auf 142,7, was mit den sinkenden Immobilienpreisen zusammenhängen dürfte
Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum: Erwerbsnebenkosten
Jahr | Erwerbsnebenkosten (2015=100) |
---|---|
2010 | 72,5 |
2011 | 75,9 |
2012 | 83,1 |
2013 | 87,7 |
2014 | 92,8 |
2015 | 100,0 |
2016 | 105,3 |
2017 | 110,6 |
2018 | 116,4 |
2019 | 122,4 |
2020 | 131,5 |
2021 | 146,2 |
2022 | 152,2 |
2023 | 142,7 |
Quelle: Destatis, Tabelle (61262-0003)
Erwerbskosten bei Wohneigentum in Deutschland umfassen verschiedene Posten, die neben dem Kaufpreis der Immobilie anfallen. Hier sind die wichtigsten Komponenten.
- Grunderwerbsteuer: Eine Steuer, die bei dem Erwerb von Grund und Boden fällig wird, typischerweise zwischen 3.5% und 6.5% des Kaufpreises, je nach Bundesland.
- Notarkosten: Kosten für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und andere notarielle Leistungen, die etwa 1-2% des Kaufpreises betragen können.
- Grundbuchkosten: Kosten für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch, die in der Regel fest sind und etwa 0.5-1% des Kaufpreises ausmachen.
- Maklergebühren: Variabel, aber oft zwischen 3.57% und 7.14% des Kaufpreises, je nach Region und Vereinbarung.
- Weitere Nebenkosten: Dazu gehören auch Eintragungsgebühren im Grundbuch, eventuelle Umzugskosten und andere spezielle Kosten wie Sanierungskosten, die je nach Situation anfallen können.
- Diese Erwerbskosten können insgesamt etwa 10-15% des Kaufpreises der Immobilie ausmachen. Bei der Steuererklärung sind diese Kosten als Anschaffungskosten zu behandeln und können über die Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden, wobei nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann.