Strichcode geändert: Diebstahl (Urteil OLG Hamm, 5 RVs 56/13)
Wer das Lesegerät einer Selbstbedienungskasse mit einem falschen Strichcode täuscht und so für seine Ware einen zu geringen Preis bezahlt, begeht Diebstahl, entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG). In dem zugrunde …