Bausparkassen: Millionen können so die Gebühren für Bausparvertrag zurückfordern

Die Auszahlungsgebühr bzw. Darlehensgebühr beim Bausparvertrag ist wie eine Kreditbearbeitungsgebühr zu sehen – und wie bei Krediten unzulässig. Das hat jetzt er Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XI ZR 552/15). Millionen Bausparkunden, bei denen ein Darlehen bereits ausgezahlt wurde, können nun die Gebühren von den Bausparkassen zurückfordern. Was greift Verjährung, wo gibt es einen Musterbief?