Änderungen 2015: Neuer Zusatzbeitrag bei Krankenkassen erlaubt

Zum 1. Januar 2015 wird der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 % von 15,5 auf 14,6 % abgesenkt. Kommt eine Krankenkasse mit Geld dann nicht mehr hin, kann sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag” erheben, der ebenfalls als Prozentsatz vom Einkommen des Kassenmitglieds berechnet wird.

Mahnkosten: Pauschale (40 Euro) kommt per Gesetz

Das Bundeskabinett will die Zahlungsmoral von Unternehmen und insbesondere öffentlichen Auftraggebern verbessern und hat die Einführung einer 40-Euro-Mahnpauschale, höhere Verzugszinsen sowie eine Begrenzung von Abnahme- und Zahlungsfristen beschlossen. Der Neuregelung …