Wohnstift: Heimkosten bei Steuer absetzen jetzt einfacher (BFH-Urteil VI R 20/12)
Die Kosten für ein Seniorenwohnstift sind als Folge eines jetzt veröffentlichten Urteils (VI R 20/12) des Bundesfinanzhofs vom 14.11.2013 leichter absetzbar. Denn Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung seien «zwangsläufig» im Sinne des § 33 EStG.