Steuerbescheid: Fehler müssen nicht gemeldet werden (BFH-Urteil VIII R 50/10)
Wer einen unrichtigen Steuerbescheid erhält und diesen nicht korrigieren lässt, muss keine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung befürchten. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfe e.V. (NVL) nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs …