Widerruf Lebensversicherung: Geld-zurück-Urteil für Millionen (IV ZR 76/11GH)

Nach dem EuGH-Urteil (C-209/12) zum Widerruf bei Lebensversicherungen hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) möglicherweise Millionen Kunden die Möglichkeit verschafft, noch nach Jahren die Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen und das gesamte Geld plus Zinsen zurückzufordern – wegen ungerechtfertigter Bereicherung der Versicherungsgesellschaft (Az: IV ZR 76/11).

Kostenausgleichsvereinbarung: BGH erlaubt Kündigung und Widerruf

Das Thema Kostenausgleichsvereinbarung ist nun vom Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden worden: Eine Kostenausgleichsvereinbarung bei Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung ist zwar zulässig – unzulässig ist aber der Kündigungsausschluss, eine Kündigung ist also möglich – und bei fehlender Widerrufsbelehrung auch ein Widerruf (IV ZR 255/13, IV ZR 295/13)