Wintereinbruch und keine Winterreifen? Neue Regel seit1. Oktober 2024
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung kommt für Unfallschäden auf, die von einem Autofahrer verursacht wurden, der im Winter mit Sommerbereifung unterwegs war. Allerdings kann das Unfall-Opfer eine Mitschuld treffen, wenn sein Fahrzeug gleichfalls nicht der Jahreszeit entsprechend bereift ist.