Kostenausgleichsvereinbarung: BGH erlaubt Kündigung und Widerruf

Das Thema Kostenausgleichsvereinbarung ist nun vom Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden worden: Eine Kostenausgleichsvereinbarung bei Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung ist zwar zulässig – unzulässig ist aber der Kündigungsausschluss, eine Kündigung ist also möglich – und bei fehlender Widerrufsbelehrung auch ein Widerruf (IV ZR 255/13, IV ZR 295/13)

EuGH, C-209/12: Größtes Geld-zurück-Urteil aller Zeiten?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Streit um eine Allianz-Lebensversicherung das deutsche “Policenmodell” gekippt (C-209/12). Die Regelung sah vor, dass der Vertrag zwischen Versicherer und Kunde auch geschlossen werden konnte, ohne dass der Kunde alle Bedingungen vorliegen hatte. Lese mehr via Finanznachrichten Versicherungen: EuGH bringt LV in Bedrängnis.