Handwerkerleistungen: Auch Neubau und Umbau begünstigt

Auch bei Neu- und Umbauten sollte der Abzug von Handwerkerkosten als begünstigte Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung beantragt werden, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL). Es gibt dazu eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Diese müssen die Finanzämter nach interner Anweisung auch anwenden, wenn sie über Handwerkerleistungen entscheiden.