OLG-Urteil: Tablet-Unterschrift bei Kreditvertrag unwirksam (19 U 771/12)
Ein Tablet-Computer ist keine Schiefertafel. Ein nur auf dem Touchscreen unterzeichneter Kreditvertrag ist mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nichtig. Selbst wenn er anschließend auf Papier ausgedruckt wurde. Ein solcher Vertrag …