Kostenvoranschlag: Der Unterschied zum Auftrag
Wer vor Vergabe eines Auftrags einen “Kostenvoranschlag”erstellen lässt, kann ungefähr abschätzen, was an Kosten auf ihn zukommt. Aber nur ungefähr: „Ein Kostenvoranschlag ist keine Festpreis-Vereinbarung, sondern nur eine grobe Ãœberschlagsrechnung. Verbindlich ist ein vorab genannter Preis nur dann, wenn der Handwerksbetrieb ein Angebot erstellt oder wenn ein Festpreis vereinbart wird“, sagt Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.