Beleidigung am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung? (Urteil 4 Sa 245/13)
Wer die Kollegin am Arbeitsplatz als “blöde Kuh” beschimpft oder sie wider besseren Wissens eines Diebstahls bezichtigt, dem kann vom Arbeitgeber wegen Beleidigung fristlos gekündigt werden. Schon eines der Vergehen …