Blitzer-Anlage anzünden keine Brandstiftung (Urteil 1 Ss 6/13)
Setzt jemand eine Blitzeranlage in Brand, so kann der Täter nicht wegen Brandstiftung verurteilt werden. Die Straftat kann lediglich als Sachbeschädigung gewertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden und …