Freiwillige Rentenversicherung: Anspruch auf Riester-Renten-Zulage

Wer freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann doppelt profitieren. Zum einen erwerben Zahler einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Außerdem sichern sie sich die Möglichkeit der staatlichen Riester-Förderung für die private Altersvorsorge. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Ohne eigene Einzahlungen hätten Vorsorgesparer in den meisten Fällen keinen Anspruch auf die Riester-Zulage.

Rentenanpassung: Die wichtigsten Fakten

Eine Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres, die jeweilige Höhe wird von der Bundesregierung in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des …

Anlage AV: Das ist neu für Riester-Sparer

Bei der Steuerklärung sollten Riester-Sparer auf die Anlage AV achten. Denn je nach Einkommen können sie nicht nur von staatlichen Zulagen profitieren, sondern auch von Steuervorteilen profitieren: Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich können steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuervorteile gibt es aber nicht automatisch. Dafür ist die Anlage AV notwendig. Die Deutsche Bank erklärt, wie die das läuft und was neu ist.

Minijobs: So werden Rentenversicherungsbeiträge berechnet

Minijobber (geringfügig Beschäftigte) müssen seit Jahresanfang 2013 generell Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Aber welche Minijobber sind davon wirklich betroffen, wie wird der neue Rentenbeitrag berechnet? Die Minijobzentrale hat dazu Informationen zusammengestellt.