Freiwillige Rentenversicherung: Anspruch auf Riester-Renten-Zulage
Wer freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann doppelt profitieren. Zum einen erwerben Zahler einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Außerdem sichern sie sich die Möglichkeit der staatlichen Riester-Förderung für die private Altersvorsorge. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Ohne eigene Einzahlungen hätten Vorsorgesparer in den meisten Fällen keinen Anspruch auf die Riester-Zulage.