Scheidungskosten doch steuerlich absetzbar (neues Urteil)

Die Kosten für eine Scheidung, genauer: den Scheidungsprozess, sind außergewöhnliche Belastungen und können von der Steuer abgesetzt werden, hat das Finanzgerichts Münster entschieden (Az: 4 K 1829/14 E). Dem steht auch nicht ein Gesetz aus dem Jahr 2013 entgegen, wonach Scheidungskosten nur noch unter engen Voraussetzungen abzugsfähig sein sollen.

Kreditgebühren: Mailen/ Faxen Sie heute noch dem Ombudsmann!

Wer Kreditgebühren von alten Krediten zurückfordern will, kann heute (31.12.) )mit einer Mail oder einem Fax vielleicht noch Hunderte oder sogar Tausende Euros retten. Denn auch eine Mail-Beschwerde beim Banken-Ombudsmann (zuständig für die meisten Privatbanken wie Targobank oder Santander) hemmt die Verjährung.

Kreditgebühren zurückgefordert: Auch Volksbank Niers (NRW) hat Kunden rausgeschmissen

Weil ein Kunde seine Kreditgebühren zurückforderte, die laut Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrig erhoben worden waren, kündigte ihm die Volksbank Zuffenhausen das Girokonto. Die Nachricht machte vor einigen Wochen die Runde. Die schwäbischen Rache-Banker waren aber offenbar kein Einzelfall, wie der Finblog jetzt erfuhr: Auch die Volksbank an der Niers (NRW) hat einen Kunden rausgeschmissen, der sein gutes Recht geltend machte – sogar bereits vor der BGH-Entscheidung.

Scheidungskosten absetzen: Es geht doch noch ( 4 K 1976/14)

Scheidungskosten können weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden, lassen sich also absetzen. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 16. Oktober 2014, Az. 4 K 1976/14; Revision zugelassen), berichtet der der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.