Steuerliche Entlastung bei Unwetterschäden – Vermieter, aufgepasst

Wenn Sie Opfer von Unwetterschäden sind, besteht die Möglichkeit, einen Teil der entstandenen Kosten steuerlich abzusetzen. Dabei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. In der Steuererklärung gibt es keine explizite Erfassung von Unwetterschäden (z.B. abgedeckte Dächer, überflutete Keller), daher müssen die Kosten an anderer Stelle angegeben werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. dass die Schäden nicht von einer Versicherung abgedeckt wurden.