Scheidungskosten doch steuerlich absetzbar (neues Urteil)
Die Kosten für eine Scheidung, genauer: den Scheidungsprozess, sind außergewöhnliche Belastungen und können von der Steuer abgesetzt werden, hat das Finanzgerichts Münster entschieden (Az: 4 K 1829/14 E). Dem steht auch nicht ein Gesetz aus dem Jahr 2013 entgegen, wonach Scheidungskosten nur noch unter engen Voraussetzungen abzugsfähig sein sollen.