Freiwilliger Wehrdienst: Kindergeld möglich

Eltern können in vielen Fällen für ihren volljährigen Nachwuchs Kindergeld oder Kinderfreibeträge in Anspruch nehmen, wenn dieser sich zum freiwilligen Wehrdienst verpflichtet, so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin.