Kostenvoranschlag: Der Unterschied zum Auftrag

Wer vor Vergabe eines Auftrags einen “Kostenvoranschlag”erstellen lässt, kann ungefähr abschätzen, was an Kosten auf ihn zukommt. Aber nur ungefähr: „Ein Kostenvoranschlag ist keine Festpreis-Vereinbarung, sondern nur eine grobe Ãœberschlagsrechnung. Verbindlich ist ein vorab genannter Preis nur dann, wenn der Handwerksbetrieb ein Angebot erstellt oder wenn ein Festpreis vereinbart wird“, sagt Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Bildungsspender, Schulengel und Co. im Vergleich der Verbraucherzentrale NRW

Ãœber “Spenden-Portale” wie Bildungsspender.de­ oder ­Schulengel.de­ können Verbraucher online einkaufen und etwas Gutes tun. Ein Teil des Einkaufspreises wird als Spende an eine Hilfsorganisation abgeführt. Möglich ist das, weil Online-Händler an die “Spenden-Portal” für die vermittelten Kunden eine Provision zahlen, die zumindest teilweise als Spende verwendet wird.