Kostenausgleichsvereinbarung: BGH erlaubt Kündigung und Widerruf
Das Thema Kostenausgleichsvereinbarung ist nun vom Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden worden: Eine Kostenausgleichsvereinbarung bei Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung ist zwar zulässig – unzulässig ist aber der Kündigungsausschluss, eine Kündigung ist also möglich – und bei fehlender Widerrufsbelehrung auch ein Widerruf (IV ZR 255/13, IV ZR 295/13)