ING-Diba: Verbraucherzentrale NRW revidiert Test-Urteil

In der vergangenen Woche habe ich hier die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, da sie ein m.E. absurd positives Urteil über die Kreditwerbung der ING-Diba verbreitet hatte. Einer Bank, von der die Verbraucherzentrale NRW seit 2004 erhebliche Spenden erhält. Die Aussage zur ING-Diba lautete geradezu schwärmerisch:

Dass es auch anders geht, bewies allein die ING-DiBa AG. Bei sämtlichen Abfragen offerierte die Internetbank ihren in der Werbung herausgestellten Zinssatz von 7,45 Prozent.

Dass das Test-Urteil nicht stimmen konnte, habe ich beschrieben, außerdem am Montag dieser Woche den Vorstand der Verbraucherzentrale NRW um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme kam heute mittag. Die Vorstand räumt Fehler ein und betont zugleich, es gebe keinen Zusammenhang mit den Spenden. Laut Stellungnahme hat sich die Verbraucherzentrale inzwischen bei der eben noch geloben Bank ING-Diba wegen der Kreditwerbung beschwert und will die Medien darüber informieren, dass das “Test-Urteil” revidiert wurde.

Nun ich bin sehr gespannt, welche Medien wie der WDR diese Richtigstellung auch veröffentlichen werden. Hier jedenfalls ein Auszug aus der Stellungnahme des Vorstandes der Verbraucherzentrale NRW (mit Hervorhebungen von mir)

Zu Ihren Fragen im Detail:

1. Wie Sie sicher wissen, hat sich die Verbraucherzentrale NRW schon mehrfach kritisch zu so genannten Lockzinsen und Sternchen-Praktiken im Geldgewerbe geäußert. Das Festhalten vieler Institute an dieser die Verbraucher oftmals in die Irre führenden Werbung gab den Anstoß,einzelne Angebote im Internet genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die Recherche erfolgte durch ein Büro, mit dem die Verbraucherzentrale NRW seit mehr als 20 Jahren zusammenarbeitet. Die hinsichtlich der ING-DiBa in dem Bericht fälschlich positive Darstellung resultiert aus Fehlern bei der redaktionellen Kontrolle. Zum Zeitpunkt der Recherche betrug der Zinssatz der ING-DiBa 7,45 Prozent nominal. Irrtümlich wurde in unserem Bericht diese Zahl aufgeführt und nicht der seinerzeit gültige effektive Jahreszins von 7,71 Prozent.

Anders als in unserem Bericht dargestellt, hat die ING-DiBa auch bereits zum Zeitpunkt der Recherche mit einem gesplitteten Zins gearbeitet – gestaffelt nach Beträgen ab 5.000 bis 9.999 Euro sowie ab 10.000 bis 50.000 Euro. Damals wie heute wird dies dem Interessenten auf der Internetseite der ING-DiBa zu Ratenkrediten erst deutlich, wenn er entweder Sternchen wahrnimmt und die zugehörigen Anmerkungen liest oder einen Klick weiter zur Seite “Konditionen” geht.

Mit dieser Präsentation erfüllt die ING-DiBa nicht die von der Verbraucherzentrale geforderte Transparenz im Sinne der Kreditnehmer.

Auch die derzeitige Blickfang-Werbung mit dem Nominalzins von 8,2 Prozent sowie der Hervorhebung “0,- € Keine Gebühren” erfüllt nicht unsere Anforderungen an ein eindeutiges und unmissverständliches Angebot: weil leicht der Eindruck entstehen kann, dieser Zinssatz gelte für alle Kredite und sei effektiv. Tatsächlich beträgt der effektive Zins 8,52 Prozent und wird auch erst für Kredite ab 10.000 Euro gewährt.

Kunden, die Kredite ab 5.000 bis 9.999 Euro wünschen, wird ein Effektiv-Zins von 9,49 Prozent berechnet. Diese für Interessenten verwirrende Darstellung haben wir bereits fernmündlich gegenüber der ING-DiBa mit Nachdruck beanstandet.

2. Selbstverständlich halten wir an unserer generellen Kritik zu Lockzinsen und Sternchen-Produkten fest. Gleichwohl haben wir den am 7. November veröffentlichten Bericht wegen der unzutreffenden Darstellung des Ratenkredit-Angebots der ING-DiBa aus unserem Internetangebot genommen. Zugleich werden wir darüber sowohl die Medien als auch auf unserer Internetseite informieren. Die Verbraucherzentrale NRW wird weiterhin den Markt genau beobachten.

Nach unserer Beanstandung der Lockzinsen und Sternchen-Produkte bei Ratenkrediten haben Banken und Sparkassen nun erneut die Gelegenheit, dem Verbraucher transparente und unmissverständliche Angebote zu präsentieren. Ob Institute sich so
verbrauchernah aufstellen oder nach wie vor auf unlautere Geschäftsanbahnung setzen, werden wir in Bälde mit einer weiteren Stichprobe überprüfen.

3. Der Förderverein der Verbraucherzentrale NRW hat von der ING-DiBa seit 2004 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten, also insgesamt 200.000,00 Euro. Detailliert Auskunft über sämtliche Spenden von Firmen und Privatpersonen an die Verbraucherzentrale NRW oder ihren Förderverein geben wir auch im Internet unter www.vz-nrw.de/link323162A.

PS: Die ING-Diba bezeichnet ihre Kreditangebote übrigens als “fair”.

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16 Gedanken zu „ING-Diba: Verbraucherzentrale NRW revidiert Test-Urteil

  1. Der Ami

    Dass einer unsauber gearbeitet hat (VBZ NRW) haben Sie als W

  2. Der Ami

    Der vorliegende Fall zeigt ja gerade, dass es nicht so ist. Oder hatte hier irgendjemand pers

  3. Der Ami

    Wer bei der Verbraucherzentrale arbeitet, nutzt also schon seine letzte M

  4. Saibot

    und jetzt? was wird jetzt mit dem Vorstand der Verbraucherzentrale? Nichts, genau!
    Ein bl

  5. Der Goblin

    Wer als subventionierte Verbraucherzentrale andere selbstfinanzierte Verbraucherschutzforen in Minutenschnelle abmahnt, ohne um die Hintergr

  6. Klaus M

    Sehr geehrter Herr Kunze,

    da Sie der VZ NRW immer wieder unterstellen, wir w

  7. Der Goblin

    Ertappt und nun die Flucht nach vorne? Wie auch immer, Transparenz hat noch nie geschadet und Verbrauchersch

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