Kaufnebenkosten, ein Kostenfaktor, den viele Immobilienkäufer unterschätzen. Doch wussten Sie, dass Sie einen Teil dieser Zusatzkosten steuerlich absetzen können? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Kaufnebenkosten anfallen, wie hoch sie sind und unter welchen Bedingungen Sie sie von der Steuer absetzen können.
Was sind Kaufnebenkosten?
Kaufnebenkosten umfassen alle Kosten, die zusätzlich zum reinen Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Kosten für die Eintragung ins Grundbuch sowie eine mögliche Maklerprovision. Diese Nebenkosten können schnell 10-15% des Kaufpreises ausmachen und belasten Käufer erheblich.
Wann sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?
Der entscheidende Faktor ist, ob die Immobilie privat oder als Kapitalanlage genutzt wird. Bei einer privat genutzten Immobilie sind die Kaufnebenkosten nicht steuerlich absetzbar. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. Käufer können in diesem Fall so genannte “Werbungskosten” bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Wie hoch sind die Absetzbeträge?
Die Höhe der steuerlich absetzbaren Kaufnebenkosten hängt von den tatsächlich angefallenen Kosten ab. So können Käufer beispielsweise die Grunderwerbsteuer in voller Höhe absetzen, da diese Steuer zwangsläufig beim Immobilienkauf anfällt. Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Grundbuch sind ebenfalls voll absetzbar. Bei der Maklerprovision können je nach Bundesland 3-7% des Kaufpreises geltend gemacht werden.
Wie funktioniert der Steuerabzug?
Käufer machen die steuerlich absetzbaren Kaufnebenkosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Käufer müssen dafür sämtliche Belege und Rechnungen aufbewahren und der Steuererklärung beifügen. Das Finanzamt prüft die Angaben und mindert dann die Einkünfte entsprechend. Entsteht ein Minus, kann dadurch die Steuer auf andere Einkommen geringer ausfallen,
Zusammenfassend lässt sich sagen: Kaufnebenkosten sind eine erhebliche finanzielle Belastung. Aber wer eine Immobilie vermietet oder gewerblich nutzt, kann zumindest einen Teil dieser Zusatzkosten von der Steuer absetzen.