Kitaplatz-Klagen könnten sich ab 1. August 2013 häufen. Denn aber diesem Zeitpunkt gilt der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann eine Kitaplatz-Klage darüber finanzieren, schreibt MLP. Allerdings müssen sie dabei einiges beachten.
Erhalten Eltern ab dem 1. August 2013 keinen Platz für ihr unter dreijähriges Kind in einer Tagesstätte, können sie diesen einklagen. Im Juli 2012 hatte es dazu ein Präzedenzurteil am Verwaltungsgericht Mainz gegeben. Erstattet wurden demnach die Mehrkosten, die durch eine private Betreuungslösung wie Tagesmutter oder privater Krippenplatz entstanden sind.
Kitaplatz-Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfügen Eltern über eine Rechtsschutzversicherung, sollten sie prüfen, ob und in welchem Umfang diese für die Prozesskosten aufkommt. Hier gibt es Unterschiede: Einige Anbieter übernehmen bereits die im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren anfallenden Anwaltskosten, andere erst die Kosten ab Verfahrensbeginn vor Gericht.
„Bei einer Kitaplatz-Klage handelt es sich um eine Klage am Verwaltungsgericht, die die meisten Familien-Rechtsschutzversicherungen einschließen. Hochwertige Tarife übernehmen in der Regel die gesamten Prozesskosten“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.
Deckungszusage für Kitaplatz-Klage besorgen
Wichtig ist, dass Eltern im Falle einer Klage mit ihrem Berater Rücksprache halten, noch bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Er kann vom Versicherer eine Kostendeckungsbestätigung besorgen. Danach sollten sie den Anwalt darauf hinweisen, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sie übernimmt die in der Vergütungsordnung festgelegten Anwaltskosten.
Auf den Abschluss einer individuellen und eventuell sogar höheren Honorarvereinbarung mit dem Anwalt sollte daher verzichtet werde. Ansonsten muss der Kläger die Differenz zur gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte aus eigener Tasche bezahlen.
Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung beachten
Eltern, die noch nicht über eine Rechtsschutzabsicherung verfügen und einen Abschluss erwägen, sollten außerdem die Wartezeit von üblicherweise drei Monaten beachten. Das heißt: Zwischen Vertragsabschluss und dem Eintritt des Versicherungsfalls müssen mindestens drei Monate liegen. Wenn der Antrag auf einen Kitaplatz von der Stadt bereits abgelehnt wurde, greift somit eine erst danach abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht.
Ich muss gestehen, dass ich den Bedarf einer Rechtsschutzversicherung in diesem Zusammenhang nicht ganz verstehe. Der Schadensersatzanspruch der Eltern gegenüber der Kommunalverwaltung gilt doch auch für die anfallenden Rechtsanwaltskosten – oder nicht?
Ja, wenn der Prozess voll gewonnen wird. Aber: Zunächst wollen Anwälte in der Regel einen Vorschuss, außerdem muss man immer mit einem "Teil-Sieg" rechnen, etwa weil die geltend gemachten Kita-Kosten als zu hoch bezeichnet werden.