Die richtige Krankmeldung als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Krankmeldung zu kennen. Eine korrekte und rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann mögliche Konsequenzen verhindern.

Wann benötige ich eine Krankmeldung und wie melde ich mich krank?

Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. In vielen Unternehmen gilt eine Meldefrist von spätestens bis zum Beginn der regulären Arbeitszeit.

Wie lange darf ich ohne Attest der Arbeit fernbleiben?

Wie lange Sie ohne ärztliches Attest aus Krankheitsgründen der Arbeit fernbleiben dürfen, wird in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben. Sollte dort nichts festgelegt worden sein, findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz dürfen Sie maximal drei Kalendertage ohne ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben.

Gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Gemäß diesem Gesetz darf ein Arbeitnehmer maximal drei Kalendertage ohne ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben.

Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich?

Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, inzwischen auch elektronisch, s. unten)  benötigen Sie bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert. Die AU muss spätestens am dritten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingehen.

Eine Krankschreibung durch einen Arzt kann auch rückwirkend erfolgen, sofern sie innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird.

Wochenenden sind bei der Drei-Tage-Frist mit einzubeziehen. Ist man beispielsweise an einem Mittwoch erkrankt, müsste die Krankschreibung prinzipiell an einem Samstag beim Arbeitgeber eingehen. Ausnahmsweise ist dann jedoch auch der Montag ausreichend.

Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZR 886/11) kann ein Arbeitgeber bereits vor Ablauf der Drei-Tage-Frist eine Bestätigung von Ihrem Arzt anfordern.

Kann es zu einer Abmahnung oder Kündigung wegen fehlender Krankmeldung kommen?

Bei fehlender oder verspäteter Krankmeldung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Abmahnung seitens des Arbeitgebers. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zur Krankmeldung einzuhalten und sich rechtzeitig krankzumelden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen 12 Sa 522/10) bestätigte die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters, der innerhalb von sechs Jahren vier Abmahnungen für sieben verspätete Krankmeldungen erhielt. Die Schwere des Verstoßes und die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen dabei eine Rolle.

Seit 2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2023 müssen nur noch privat Krankenversicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Arbeitgeber einreichen,  und zwar wie bisher spätestens ab dem vierten Kalendertag. Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer stellt der Arzt nun eine Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aus, die automatisch an die Krankenkasse übermittelt wird.

Der Arbeitgeber kann die eAU am Folgetag bei der Krankenkasse abrufen. Der Arbeitgeber enthält dann folgende Daten:

  • Name der versicherten Person
  • der Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • das Merkmal als Erst- oder Folgebescheinigung
Weiterhin muss der gesetzlich Krankenversicherte den Arbeitgeber selbst über die Krankmeldung informieren. Der Arbeitgeber wird nicht von der Krankenkasse darüber informiert.

 

Zusammenfassung

  • Eine korrekte und rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann mögliche Konsequenzen verhindern.
  • Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
  • Wie lange Sie ohne ärztliches Attest aus Krankheitsgründen der Arbeit fernbleiben dürfen, wird in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben.

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