Kreditgebühren zurückfordern: 3 Dinge, die Bankkunden jetzt beachten müssen

Die BGH-Urteile XI ZR 348/13 und XI ZR17/14 vom 28. Oktober 2014 haben den Weg frei gemacht, noch nach vielen Jahren Kreditgebühren, also Bearbeitungsgebühren für Kredite, zurückzufordern. Aber auf drei Dinge müssen Bankkunden dabei jetzt beachten, so die Verbraucherzentralen.

Stichtag 31.12.2014

Die Ansprüche auf Rückzahlung der Kreditgebühren für Alt-Verträge zurück müssen bis Jahresende geltend gemacht werden. „Wer in den nächsten Tagen nicht handelt oder sich in den folgenden Wochen von der Bank oder Sparkasse hinhalten lässt, steht spätestens am 1. Januar 2015 mit leeren Händen da“, warnt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Beim ersten Blick in den Darlehensvertrag ist folgendes wichtig zu wissen: Relevant sind nun noch Kreditverträge, die seit Anfang November 2004 abgeschlossen wurden. Dabei ist es egal, was mit dem Geld der Bank finanziert wurde: Auto, Möbel, Elektronik oder Immobilie, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

Verjährung hemmen

Verweigern Banken oder Sparkassen die Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren bis zum 31. Dezember 2014, sollten Kreditnehmer die Verjährung ihrer Ansprüche unbedingt hemmen. Auf der sicheren Seite sind Betroffene, wenn das Kreditinsintitut schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Anderenfalls hilft nur eine Klage oder ein Mahnbescheid. Will man keine Klage und keinen Mahnbescheid bei Gericht einreichen, bleibt die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken, der Sparkassen oder der Volks- und Raiffeisenbanken einzuschalten bzw. bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) einen Antrag auf gütliche Einigung zu stellen, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Gebühren plus Zinsen fordern

Nicht nur Bearbeitungsentgelte allein sind den Verbrauchern zurückzuzahlen. „Zum einen steht ihnen auch ein Anspruch auf Rückzahlung der Zinsen zu, die sie auf dieses Entgelt gezahlt haben und zum anderen auch eine Entschädigung dafür, dass die Bank ihr Geld über Jahre genutzt hat“, erläutert Heyer die Rechtslage. Beispielsweise kann so aus einem Bearbeitungsentgelt von 300 €, welches Anfang 2005 gezahlt wurde, je nach Vertragszins und Vertragslaufzeit jetzt ein Erstattungsbetrag von über 700 € entstanden sein. Eine andere Berechnungsmethode: Wurde die Kreditsumme um die Gebühren gekürzt, kann man wie in einem Fall der Targobank auch die Kreditzinsen für die Entschädigung zugrunde legen.

[box type=”info”]Tipp: Einen aktuellen Musterbrief für Kreditgebühren zurückfordern, gibt es kostenlos bei der Verbraucherzentrale.[/box]

 

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