Das Bundeskabinett will die Zahlungsmoral von Unternehmen und insbesondere öffentlichen Auftraggebern verbessern und hat die Einführung einer 40-Euro-Mahnpauschale, höhere Verzugszinsen sowie eine Begrenzung von Abnahme- und Zahlungsfristen beschlossen.
Der Neuregelung des Zahlungsverzugs war ein Gesetzesverzug vorangegangen: Eigentlich sollte die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie vom Februar 2011 bereits zum März 2013 umgesetzt werden. Voraussichtlich tritt das Gesetz nun im Sommer 2014 in Kraft. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e.V. begrüßt die Änderung: “Viele unserer Mitglieder freuen sich auf die Einführung 40-Euro-Mahnpauschale. Sie gibt ihnen ein Werkzeug an die Hand, auch kleinere Forderungen durchzusetzen. In der Vergangenheit musste man als Selbständiger solche Forderungen nicht selten abschreiben, weil das Hinterherlaufen einfach zu viel unbezahlten Aufwand bedeutete.”
Während Unternehmen im Schnitt ihre Rechnungen nach 31 Tagen zahlen, lassen sich staatliche Auftraggeber im Mittel 42 Tage Zeit. Online beantwortet der VGSD die wichtigsten Fragen zu der neuen Regelung, etwa:
- Wann tritt das Gesetz genau in Kraft?
- Für welche Rechnungen und laufenden Verträge gelten die neuen Regeln?
- Wie funktioniert die 40-Euro-Mahnpauschale?
- Wie werden die Abnahme- und Zahlungsfristen beschränkt?
Zu finden unter www.vgsd.de/?p=4694