Eine Finca auf Mallorca kaufen oder überhaupt eine Immobilie dort kann sich nicht jeder leisten, aber zumindest eine Mallorca-Police haben Millionen Deutsche. Teilweise, ohne dass sie es wissen. Was die Deckung mit Mallorca zu tun hat, wie sie von anderen Versicherungen für Mallorca unterscheidet und welche Kosten dafür anfallen: Lesen Sie es hier.
Die Balearen-Insel Mallorca war eines der ersten Reiseziele in Spanien, das die Deutschen in den 60-er und 70-er Jahren massenhaft besuchten. Mit einem Mietwagen die Insel zu erkunden war damals allein wegen des Straßenzustandes noch ein echtes Abenteuer. Mit der Deckung durch Versicherung war es ähnlich: die Geburtstunde der echt deutschen Mallorca-Police. Denn der spanische Gesetzgeber verpflichtete die Mietwagen-Verleiher damals nur zu geringen Haftpflichtsummen.
Das bedeutete: Wenn ein Tourist mit einem Mietwagen einen größeren Schaden anrichtete, etwa mit vielen Verletzten, dann musste er für die Differenz selber aufkommen. Das konnte sehr teuer werden.
Mallorca-Police: Was ist das genaut?
Die deutschen Autoversicherer wollten ihren Kunden, die bereits eine Autoversicherung hatten, dieses Risiko abnehmen und sicherten ihnen zu, bei einem Unfall mit einem Mietwagen ergänzend die viel höheren deutschen Haftpflichtsummen zu leisten. Was im Fall des Falles von der spanischen Haftpflichtversicherung nicht übernommen wurde, das deckte nun die “Mallorca-Police” ab. Es ist also eine Erweiterung des deutschen Versicherungsschutzes. Es gibt ihn bei jeder Autoversicherung, sei es nun die Allianz, die HUK-Coburg/ HUK24oder die kleine WGV, wo der Autor dieses Beitrages versichert ist.
Deckung oder Police: Wie der Begriff entstand
Wann genau der Begriff Mallorca Deckung oder Mallorca-Police entstanden ist, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Er könnte in ähnlicher Bierlaune entstanden sein wie “Ballermann”, der Touristensprech für Balenario, die durchnummerierten Strandbuden am Playa de Palma von Mallorca. Berühmteste Strandbude wurde “Ballermann 6”. Wahrscheinlich waren es Versicherungsmitarbeiter, die um Urlaub den Begriff geprägt haben, denn Police oder Deckung sind keine Wörter, das der normale Tourist für Versicherung benutzt. Deckung steht für Deckungsschutz. Manche fragen sich deshalb, ob etwas von einer Versicherung gedeckt wird.
Geht der Versicherungsschutz über Mallorca hinaus?
Ja, das Leistungsversprechen für Mietwagen-Kunden galt damals wie heute auf Mallorca genauso wie in Marbella oder Madrid, in ganz Spanien also. Andere Reiseländer kamen hinzu, mittlerweile fallen alle EU-Länder unter diese Deckungserweiterung. Also: Mallorca = EU. Aber mehr auch nicht. Es ist keine weltweite Deckung, obwohl die ebenfalls sinnvoll, denn wer auf Jamaica oder in Thailand mit einem Mietwagen einen Unfall hat, kann ähnliche Schwierigkeiten bekommen wie früher auf Mallorca.
So bekommt man die Mallorca Deckung, das kostet sie
Eine extra Police, also eine Versicherung, sucht der Kunde übrigens vergeblich – die “Mallorca-Police” manifestiert sich mit einigen Zeilen im Kleingedruckten zur Kfz-Versicherung. Für diesen Schutz muss der deutsche Kunde in der Regel nichts tun: Er ist bei der KFZ-Haftpflicht-Versicherung für sein Auto oder für sein Motorrad automatisch mit dabei, und zwar ohne weitere Kosten. Andererseits: Wer in Deutschland keine Kfz-Versicherung hat, weil gar kein Kfz hat, der hat logischerweise auch keine Mallorca-Police, wenn er im Ausland einen Mietwagen nutzt. Dann müsste man tatsächlich extra eine Versicherung abschließen.
Mallorca-Police auch für Trike oder Quad sinnvoll
Notwendig bzw. sinnvoll ist das weiterhin, denn Mindestdeckungssummen in der EU unterscheiden sich teilweise immer noch deutlich. In Griechenland sind es pro Person zum Beispiel nur 750.000 Euro. Per “Mallorca-Police” wird der Schutz dann zumeist auf auf mehrere Millionen Euro angehoben. Das gilt bei einer guten Autoversicherung auch bei einem im europäischen Ausland angemieteten Campingfahrzeug, Zweirad, Trike oder Quad.
Was nicht abgedeckt wird
Die “Mallorca-Police” hilft nicht, wenn der ausländische Unfallgegner unversichert war. Dann kann in manchen typischen Urlaubsländern sehr viel eher passieren als in Deutschland mit seinem effektiven Kontrollsystem. War zum Beispiel der spanische Unfallverursacher auf Mallorca nicht versichert, so gibt es zwar einen Entschädigungsfonds. Dessen maximale Leistungen richten sich aber nach den dortigen Mindestdeckungssummen, die möglicherweise nicht alle Ansprüche des deutschen Geschädigten abdecken.
Kfz-Versicherung: Alle Ratgeber im Überblick
[posts_data_table tag=”kfz-versicherung” sort_by=”title” columns=”title,content” content_length=25 rows_per_page=”5″]
Gilt die Privathaftpflichtversicherung bzw. die Mallorca-Deckung auch für Schäden, die man an einem geliehenen Fahrzeug durch dessen Betrieb verursacht hat, ohne daß ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder es einen weiteren Geschädigten gibt – etwa bei Sturz in einen Seitengraben?