Handy raus, pling, bezahlt: So schnell kann man der Kasse mit dem Handy bezahlen, und zwar mit “Mobile Payment”. Die Möglichkeiten dafür werden immer größer. Das kann für Käufer sogar echte Rechtsvorteile bringen, sagen Juristen – warnen aber gleichzeitig vor möglichen Nachteilen.
NFC Chip stellt Verbindung her
Selbst Gottes Stellvertreter wollen eine Alternative zum Bargeld bieten: Die evangelische Kirche von Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz (EKBO) und die Evangelische Bank haben jüngst ihren „elektronischen Klingelbeutel“ vorgestellt, der es Gottesdienstbesuchern erlaubt, sowohl bar als auch digital zu spenden. Entweder man wirft klassisch das Geld hinein oder aber stellt mit dem Smartphone eine Verbindung zum NFC-Funkchip (NFC = Near Field Communication) im Beutelgriff her und sendet den Betrag nach Wahl. Kleine Beträge ohne PIN, große Beträge mit PIN.
Internet-Riese Google ist kurz zuvor mit seinem Zahldienst “Google Pay” in Deutschland gestartet. Er ist verfügbar für alle Smartphones, die mit dem Google-Betriebssystem Android laufen und einen NFC-Chip haben. Allerdings sind bislang nur wenige Banken dabei, von den Großbanken nur Commerzbank und deren Tochter Comdirect. Apple will mit seinem eigenen Dienst in Deutschland folgen. Die Sparkassen und die Volksbanken und Raiffeisenbanken wiederum arbeiten an eigenen Angeboten für ihre Kunden. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel einige Supermarktketten, die teils mit eigenen Apps das bargeldlose Zahlen mit dem Smartphone ermöglichen.
Sparkasse, Volksbanken kommen mit eigener App
Als Vorteil wird oft erwähnt, dass Smartphone-Zahler kein Bargeld mit sich herumtragen müssen. Das ist aber bislang etwas fern der Realität, denn es nutzt wenig, wenn zwar der Supermarkt-Einkauf digital bezahlt werden kann, beim Eisverkäufer um die Ecke dann doch wieder Bargeld notwendig ist. Gleichwohl bietet das Mobile Payment einen handfesten juristischen Vorteil, und zwar bei der Gewährleistung. Denn ob nun Toaster oder T-Shirt: Zwei Jahre lang hat ein Verkäufer für Mängel geradezustehen. “Von ihm können Sie bei Mängeln Nachbesserung in Form von Umtausch oder Reparatur verlangen. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und mitunter Schadenersatz verlangen”, so die Stiftung Warentest in Berlin.
Mit Handy gezahlt? Das ist wie eine Kaufquittung
Allerdings scheitern Gewährleistungsansprüche, wenn der Kauf nicht nachgewiesen werden kann, weil bar bezahlt wurde und der Bon nicht aufgehoben wurde. Gerade bei kleinen Beträgen werfen Kunden die Quittungen oftmals weg und ärgern sich dann, wenn sie einen Mangel an der Kaufsache feststellen. Oft unbekannt: Keineswegs ist zwingend eine Quittung erforderlich, um einen Kauf nachzuweisen und damit Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. “Es reicht auch der Kontoauszug, wie er üblich ist, wenn ein Kunde mit einer Karte gezahlt hat”, sagt eine Rechtsanwältin. Der Mobile-Payment-Zahler hat dann anders als bei der Barzahlung also immer noch etwas in der Hand, wenn er die Quittung nicht mehr findet.
So ist Haftung beim Mobile Payment geregelt
Eine typische Sorge ist, dass jemand versehentlich bezahlt, weil er mit Smartphone an einer Kasse vorbeikommt. Das kontaktlose Bezahlen funktioniert aber nur, wenn man die Karte mit nicht mehr als etwa fünf Zentimeter Abstand an das Lesegerät hält. Bei größeren Beträge ab 25 Euro ist ohnehin die PIN-Eingabe oder ein Fingerabdruck notwendig.
Gefährlicher dürfte es sein, wenn das Smartphone gehackt oder gestohlen wird, was mitunter erstmal gar nicht auffällt. Zwar ist seit Jahresbeginn die Haftung bei “missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments” auf höchstens 50 Euro reduziert worden; nach Kartensperrung entfällt sie ganz. Allerdings verweist ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht darauf, dass der Gesetzgeber auch die volle Haftung zulässt, wenn grob fahrlässig Pflichten verletzt wurden. So ist ein Zahlungsdienstnutzer verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments “alle zumutbaren Vorkehrungen” zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen (§ 675l BGB). “Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen”, so der Anwalt. Darüber hinaus sollte das Kleingedruckte gelesen werden, was seitens der Bank oder des Kreditkartenherausgebers ausdrücklich gefordert wird.
Sicherheit im Google Account erhöhen
Eine mögliche und sicher zumutbare Sicherheitsmaßnahme ist die Zwei-Schritte-Autorisierung im Google-Konto, das für den Betrieb eines Android-Smartphones benötigt wird. Neben dem Passwort ist dann für die Kontoanmeldung ein Code notwendig. Die Zwei-Schritte-Autorisierung lässt sich im Google-Konto selbst als Standard festlegen.