Mobbing am Arbeitsplatz: Berufskrankheit oder gar Arbeitsunfall?

Welche Versicherung zahlt bei Mobbing am Arbeitsplatz? Ein erstes Urteil: Zwar sind Arbeitgeber von Gesetzes wegen verpflichtet, gegen Mobbing am Arbeitsplatz in ihren Unternehmen vorzugehen. Doch handelt es sich dabei weder um eine Berufskrankheit noch um einen Arbeitsunfall, wofür die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen müsste. Darauf hat das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichen Urteil bestanden (Az. L 3 U 199/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, leidet eine Frau an erheblichen psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurückführt. Dort seien ständig böse Gerüchte über sie verbreitet worden. Für ihren nervlichen Zusammenbruch sollte nun die gesetzliche Unfallversicherung einstehen. Schließlich lägen die Ursachen dafür ja in den Arbeitsbedingungen begründet.

Richter: Mobbing am Arbeitsplatz gibt es überall

Die Unfallkasse verneintet jedoch den beruflichen Bezug. Und erhielt dabei die Zustimmung der hessischen Richter zweier Instanzen. Mobbing am Arbeitsplatz und darauf beruhende Beeinträchtigungen der Gesundheit sind keine anerkannte Berufskrankheit. “Dafür müsste eine bestimmte Berufsgruppe in weitaus höherem Maße als die übrige Bevölkerung dem Mobbing auf der Arbeit ausgesetzt sein, was aber nicht der Fall ist”, erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold den richterlichen Einwand. Mobbing am Arbeitsplatz komme in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Damit könne die Erkrankung der Frau nicht einmal “wie” eine Berufskrankheit entschädigt werde.

Und weil keine zeitliche Begrenzung der Einwirkung auf höchstens eine Arbeitsschicht vorliegt, kommt auch nicht die Anerkennung als Arbeitsunfall in Betracht.

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