Nach der Energiesparverordnung sollten Nachtspeicheröfen generell bis Ende 2019 verschwinden. Diese Vorschrift wurde gekippt. Es gibt jedoch gute Gründe, freiwillig einen Nachtspeicherofen zu entsorgen, und anderem wegen der Sorge vor Asbest sowie geänderter Stromtarife.
In der 50-er und 60-er Jahren galten die klobigen Nachspeicher-Heizungen als fortschrittlich und wurden bezuschusst. Einige Argumente für die Elektroöfen klingen heute noch gut. Für eine Nachtspeicher-Heizung sind keine Rohrleitungen oder Schornsteine im Haus notwendig – es reicht der Stromanschluss. Selbst auf dem platten Land weit weg von Gas– oder Fernwärme-Versorgung wird unkompliziert Wärme möglich. Immerhin 1,5 Millionen Haushalte in Deutschland werden laut Schätzungen bis heute so beheizt.
Das Prinzip damals wie heute: Nachts lädt das Gerät die Energie in den Speicher, die tagsüber als Wärme abgegeben wird. Früher gab es dafür sehr günstige Nachttarife, da die Stromkonzerne eine gleichmäßige Netzauslastung erreichen wollten. Inzwischen aber ist der Strom teuer geworden. In den 90er Jahren kostete Nachtstrom noch etwa 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile sind es bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Mitunter gibt es vergünstigte Nachttarife gar nicht mehr. Dann sind die üblichen Tagstrom-Preise zu zahlen – und zwar um die 20 Cent pro Kilowattstunde.
31. Dezember 2019 Stichtag für Nachtspeicheröfen
Der Gesetzgeber fand die Technik schon vor Jahren ineffizient und hatte in der Energieeinsparverodnung (EnEV) 2009 festgelegt, dass die Elektroöfen bis 2019 verschwinden sollen (§ 10a „Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen“). Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme sollten demnach nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Das hätte aber nur Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten betroffen. Ebenso ausgenommen waren jene Geräte, zu den Eigentümer verpflichtet wurden oder sind. In einigen Landstrichen wurden lange Zeit Nachtspeicher-Heizungen sogar vorgeschrieben, weil so Dreck reduziert werden sollten. Obwohl das Verbot der EnEV 2009 also nur einen kleinen Teil der Nachtspeicherheizungen betraf, beschloss der Gesetgeber im Jahr 2013, es wieder außer Kraft zu setzen. Der betreffende §10a EnEV, der die Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen regelte, wurde wieder aufgehoben. Bei vielen Hausbesitzern geistert aber noch im Kopf herum, sie müssten bis Ende 2019 den Nachtspeicherofen entsorgen.
Wann der Nachtspeicherofen noch lohnt
Müssen sie nicht. Allerdings gibt es wirtschaftliche Anreize, die Nachtspeicher-Öfen loszuwerden. Mieter fürchten oft hohe Heizkosten und Asbest-Gefahren, weil früher für einige Jahre Nachtspeicheröfen mit Asbest gebaut wurden, und zwar, soweit bekannt, bis 1975. Die Verwendung von Asbest ist zwar seit 1982 generell untersagt, die Sorge ist aber geblieben, wenn nur der Begriff Nachtspeicherofen fällt. Mit einer neuen Heizung dürfte sich die Vermietbarkeit erhöhen, jedenfalls in den Gegenden, wo Mieter am längeren Hebel sind. Die Kosten lassen sich vermieteten Immobilien als Instandsetzungsaufwendungen absetzen. Auch Eigentümer könnten von geringeren Heizkosten profitieren. Die Rechnung hängt aber wesentlich von den örtlichen Kosten für (Nacht-)Strom ab. Wer noch einen alten Vertrag mit einem günstigen Tarif hat, könnte mit einer Nachtspeicher-Heizung ganz gut dastehen. Das gilt insbesondere dann, wenn etwa bei einem Altbau größere Umbauarbeiten für eine andere Heizung notwendig würden.
Sehr schöner Artikel von dir 🙂