Die Stiftung Warentest hat in einem neuen Test Haftpflichtversicherungen speziell darauf geprüft, welche Tarife wichtige Deckungserweiterungen wie Schäden an gemieteten Sachen haben. Das Ergebnis: 18 Haftpflichttarife sind nicht nur „sehr gut“, sie bieten auch mehr Schutz als andere. Die günstigsten Familienpolicen sind demnach Classic-Tarife der Huk24 für 64 Euro Jahresbeitrag und der Huk-Coburg Allgemeine für 67 Euro im Jahr, so Finanztest, das Finanzmagazin der Stiftung Warentest.
Kaffee auf das geliehene Notebook gekippt, beim Umzug des Freundes den Flachbildschirm fallen gelassen oder die Mikrowelle in der Ferienwohnung kaputt gemacht. Wer zahlt für den Schaden? Längst nicht jede Haftpflichtversicherung, hat die Zeitschrift Finanztest beim Blick in die besten Tarifangebote festgestellt. Ein guter Grund, einmal seine Police vorzunehmen, zu überprüfen, welche Schäden abgedeckt sind, und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Über den speziellen Test von Haftpflichtversicherugen schreibt die Stiftung Warentest Folgendes:
Aus unserem großen Test der Privathaftpflichtversicherung (Finanztest 09/2012) haben wir die Familientarife mit dem Qualitätsurteil sehr gut ausgewählt, die eine Absicherung von mindestens 10 000 Euro bei diesen Leistungserweiterungen bieten:
- Gefälligkeitshandlungen, zum Beispiel Umzugshilfe für Freunde.
- Schäden an geliehenen oder vorübergehend gemieteten oder gepachteten Sachen, die über Schäden an Wohnräumen hinausgehen.
- Schäden am (mobilen) Inventar einer im Ausland gemieteten Ferienimmobilie.
Teilweise zieht der Versicherer einen Selbstbehalt vom Schaden ab oder zahlt erst ab einer bestimmten Schadenshöhe. Alle Selbstbehalte liegen unter 500 Euro.
Von den ohnehin sehr guten Policen wurden also jene herausgefiltet, die die Deckungserweiterungen haben und zudem günstig sind. Wichtig sei ein Blick in die Police, empfiehlt Finanztest. Der ausführliche Artikel „Private Haftpflichtversicherung“ erscheint in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
[box type=”info”] Stichwort Gefälligkeiten: Für hilfsbereite Menschen könne die Freundschaft schnell einen Knacks bekommen, wenn sie beim Umzug das Familienporzellan fallen lassen. „Gefälligkeitshandlungen“ nennt man solche Einsätze, und die Rechtsprechung wird hierzulande von dem Gedanken geprägt: Wer andern hilft, soll nicht für Schäden haften müssen, die er dabei versehentlich verursacht. Wenn der Helfer nicht haftet, muss auch der Versicherer per Gesetz nicht zahlen. Versicherer mit Deckungserweiterung tun es doch.[/box]
Was ist denn genau der Unterschied zwischen HUK24 und HUC Coburg? Nur der Preis oder was?