Nichtveranlagungsbescheinigung: Was für ein schönes Wort von Finanzbeamten. Vor allem Rentner, Schüler und Studenten sollten sich mal mit der Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) beschäftigen, denn damit kann z.B. unnötiger Steuerabzug bei Zinsen und Dividenden vermieden werden. Für 2013 gilt dabei ein neuer Wert. Außerdem ist mit mehr Kontrollen zu rechnen.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann jeder vom Finanzamt erhalten, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss, weil nur geringe Einkünfte erzielt werden. Der Antrag (Download Formular bei Bundesfinanzverwaltung) ist leicht auszufüllen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist in der Regel drei Jahre gültig.
Voraussetzung für die Nichtveranschlagungsbescheinigung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (seit 2013: 8.130 Euro, zuvor 8.004 Euro) zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro voraussichtlich nicht überschreiten. Auf Grund des nun etwa höheren Grundfreibetrages fällt also nun auch der Grenzbetrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung höher aus.
Bei höheren Einkünften muss Nichtveranlagungsbescheinigung zurückgefordert werden
Wird die Nichtveranlagungbescheinigung erteilt und z.B. der Bank vorgelegt, werden keine Steuern abgeführt – selbst wenn der Sparerfreibetrag (801 Euro) durch Zinsen oder Dividenden überschritten sein sollte. So muss man sich nicht die Mühe einer jährlichen Einkommensteuererklärung machen, um zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen.
Doch Achtung: Ändern sich die Einkünfte und übersteigen den steuerlichen Grundfreibetrag, müssen Bankkunden dies von sich aus dem Finanzamt melden und zugleich die Nichtveranlagungsbescheinigung von der Bank zurückfordern, schreibt der Bankenverband.
Die Banken seien zukünftig verpflichtet, alle Kapitalerträge, bei denen wegen einer NV-Bescheinigung keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde, dem Bundeszentralamt für Steuern melden. So sollen ungerechtfertigte Steuervorteile verhindert werden. Schummeln mit der Nichtveranlagungsbescheinung fliegt also künftig bestimmt auf.
meine erfahrung 2012 mit dem FA Bamberg,
Die NV-Bescheinigung meiner Tochter (Studendtin im 3. Semester)
mußte wegen eines 4wöchigen Ferienjobs mit Lohnsteuerkarte sofort ans FA Bamberg zurückgegeben werden.
Verdienst in 4 Wocehn ca 1500 Euro.
So wird der kleine Mann in Deutschland behandelt.
Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen