OGAW steht für “Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren”. Das sind regulierte Investmentfonds, die besonderen Regeln und Auflagen unterliegen.
Die OGAW-Richtlinie wurde von der Europäischen Union erlassen, um einheitliche Standards für Investmentfonds in Europa zu schaffen. Ziel ist es, den Anlegerschutz zu erhöhen und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds zu erleichtern.
Für Privatanleger bedeutet das Folgendes:
- OGAW-Fonds müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, z.B. in Bezug auf die zulässigen Anlagen, Risikostreuung und Liquidität. Das soll die Sicherheit für Anleger erhöhen.
- OGAW-Fonds müssen Anlegern umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen, wie ausführliche Verkaufsprospekte, Jahres- und Halbjahresberichte. So können sich Anleger vor einer Investition genau informieren.
- Ein OGAW-Fonds, der in einem EU-Land zugelassen ist, darf in allen anderen EU-Ländern öffentlich angeboten werden. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Vertrieb.
- In Deutschland unterliegen OGAW-Fonds der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Zusammengefasst bietet die OGAW-Regulierung Privatanlegern mehr Sicherheit und Transparenz bei Investmentfonds in Europa. OGAW-Fonds gelten daher als besonders anlegerfreundlich.