Verbände der Banken und Sparkassen in Deutschland haben Schlichtungsstellen eingerichtet, die von Bankkunden bei Streitigkeiten mit ihrem Geldinstitut angerufen werden können. Dort arbeiten Ombudsmänner und -frauen, die das Anliegen der betroffenen Kunden prüfen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Allerdings ist dieses System für Kapitalanleger von zweifelhaftem Wert, kritisieren die Fachanwälte der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
So ist zwar der Gang zu den Ombudsleuten für Bankkunden nicht mit Kosten verbunden, und dem Verbraucher bleibt jederzeit die Möglichkeit offen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, wenn der Schlichterspruch nicht zu seinen Gunsten ausgefallen ist. Doch die Probleme des Systems liegen laut DAV in der mangelnden Verbindlichkeit des Schlichterspruchs für die Bank und Sparkasse. Bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken sei das Geldinstitut nicht verpflichtet, das Ergebnis des Ombudsmanns zu akzeptieren.
Für Sparkassen ist Ombudsmann-Spruch nicht verbindlich
Der Anleger werde damit auf den Rechtsweg gerade dann verwiesen, wenn hohe Kosten im Raum stehen, was viele Anleger abschreckt. Fachanwältin Bergdolt empfiehlt deshalb, von vornherein den anwaltlichen Spezialisten einzuschalten, um die Erfolgsaussicht bei höheren Streitwerten seriös prüfen zu lassen. „Das Ombudsverfahren schürt in vielen Fällen bei den Kapitalanlegern nur Illusionen und verzögert die Klärung. Betroffene sollten von vornherein durch anwaltliche Beratung klären lassen, ob sich die Auseinandersetzung überhaupt lohnt und tatsächlich geführt werden kann.“
Immerhin müssen Kunden von Banken und Sparkassen nicht befürchten, dass sie aufgrund der Verjährung durch das Ombudsmann-Verfahren ihre Ansprüche verlieren. Denn: Mit der Einreichung des Antrags wird die Verjährungsfrist gehemmt. Dies führt allerdings dazu, dass das Verfahren vielfach zum reinen Zeitgewinn, nicht jedoch in der ernsthaften Hoffnung auf Streitbeilegung eingeleitet wird und damit seinen schlichtenden Zweck verfehlt.
[box type=”info”]Tip: Sie finden hier im Finblog die die Adressen der Ombudsmänner von Banken und Sparkassen.[/box]
Meine Meinung zum Ombudsmann:
Man fragt doch auch nicht den Fuchs, um den Hühnerstall sicherer zu machen….
Mit freundlichen Grüßen
ht 25022022