Parkdepot bezahlen oder nicht bezahlen?

Immer mehr Supermarkt-Kunden erleben eine unangenehme Überraschung: Nach dem Einkauf finden sie eine Art “Strafzettel” an der Windschutzscheibe oder erhalten später Post mit Zahlungsaufforderungen von privaten Parkraumüberwachern wie Parkdepot. Dies wirft bei vielen Verbrauchern Fragen auf, insbesondere zur Rechtmäßigkeit solcher Forderungen. Bezahlen oder nicht bezahlen?

Parkdepot ist nur einer von vielen Dienstleistern, die im Auftrag von Supermärkten  Parkplätze überwachen. BetterPark, Loyal Parking, Park & Control oder der Parkraumservice PRS sind ebenfalls in diesem Bereich tätig. Sie alle kontrollieren die Einhaltung der jeweiligen Parkregeln und verhängen bei Verstößen Vertragsstrafen.

Für Parkdepot gilt Privatrecht

Die rechtliche Grundlage für die private Parkraumüberwachung basiert auf dem Privatrecht: Durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz kommt ein Vertrag zwischen Parker und Grundstückseigentümer zustande. Anders als Behörden können private Überwacher keine Bußgelder verhängen, sondern nur zivilrechtliche Vertragsstrafen fordern.

Typische Gründe für Vertragsstrafen sind:

  • die Überschreitung der erlaubten Parkzeit,
  • eine fehlende oder falsch eingestellte Parkscheibe sowie
  • das Parken außerhalb markierter Flächen.

Die Forderungen liegen meist zwischen 10 und 50 Euro. Mahngebühren oder Inkassokosten dürfen erst bei Zahlungsverzug erhoben werden.

Forderung von Parkdepot: Wann ein Widerspruch sinnvoll sein kann

Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte die Forderung sorgfältig prüfen. Zentrale Fragen sind dabei: Wurde tatsächlich zum angegebenen Zeitpunkt dort geparkt? Gab es eine deutlich sichtbare Beschilderung mit den Parkregeln? Ist die geforderte Summe angemessen? Der Kassenbon kann ein wichtiges Beweismittel sein, da er belegt, dass man zahlender Kunde war.

Ein Widerspruch gegen die Forderung kann sinnvoll sein, wenn z.B. die Beschilderung fehlte oder schlecht sichtbar war, die geforderte Summe unverhältnismäßig hoch ist oder wenn man nicht selbst gefahren ist. Auch bei nur geringfügiger Zeitüberschreitung von wenigen Minuten kann ein Widerspruch erfolgversprechend sein.

Wer nicht bezahlt, muss mit weiteren Mahnungen und Gebühren rechnen. Die Parkraumüberwacher können ein Inkassounternehmen einschalten und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sogar ein negativer SCHUFA-Eintrag ist möglich.

Übrigens: Der Halter ist nicht verpflichtet, außergerichtlich den Fahrer zu benennen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens alle möglichen Fahrer benannt werden müssen.

So beugen Sie “Knöllchen” von Loyal Parking und anderen vor

Um Ärger zu vermeiden, sollten Autofahrer die Parkregeln vor dem Abstellen genau lesen und einhalten. Eine korrekt eingestellte Parkscheibe und die Aufbewahrung des Kassenbons können später wichtige Nachweise sein. Der Parkplatz sollte zudem nur zum Einkaufen genutzt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Forderungen von privaten Parkraumüberwachern wie Parkdepot sollten genau geprüft werden. Ein Widerspruch ist mitunter sinnvoll, besonders wenn die Beschilderung mangelhaft oder die Forderung unverhältnismäßig ist. Wichtig ist eine gute Dokumentation durch Fotos als Beweismittel. Rechtliche Hilfe vom Anwalt sollte bei drohendem Mahnverfahren oder SCHUFA-Einträgen erwogen werden. Beschweren Sie sich auch beim Supermarkt, wenn sie dort guter Kunde sind. Der Supermarkt ist vielleicht interessiert, Sie als Kunde zu halten und kontaktiert Parkdepot oder andere Parkraumübewacher.

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