Prozesse z.B. gegen Banken und Versicherungen wegen Falschberatung sind riskant und wegen den hohen Streitsummen teuer. Gut dran sind jene Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Daneben setzt ich in Deutschland immer mehr die Idee der Prozessfinanzierung durch.
Ob Foris AG,ROLAND ProzessFinanz AG oder Preußische Prozessfinanzierung GmbH: Mehr als ein halbes Dutzend solcher Firmen bietet derzeit in Deutschland seine Dienste an (s. FINTEXT-Tabelle). Das Prinzip: Sieht der Prozessfinanzierer in einem Fall Erfolgsaussichten, gibt er dafür das Geld. Scheitert die Klage, bleibt das volle Kostenrisiko am Prozessfinanzierer hängen. Wird die Klage gewonnen und zum Beispiel Schadenersatz wegen Falschberatung gezahlt, erhält der Prozessfinanzierer eine Erfolgsbeteiligung.
Mindest-Streitwerte, Erfolgsbeteiligung: Vergleich ratsam
Wie viel Geld von einem Schadenersatz wegen Falschberatung beim Prozessfinanzierer abzuliefern ist, hängt ab von der Firma sowie dem Streitwert. Bei Beträgen zwischen 50.000 Euro bis 500.000 Euro sind es um die 30 Prozent, bei Beträgen darüber hinaus in der Regel 20 Prozent. Vielfach wird ein Streitwert von mindestens 50.000 Euro erwartet. Einige Prozessfinanzierer steigen auch schon ab 10.000 Euro ein – dann aber erhöht sich die Erfolgsbeteiligung auf bis zu 50 Prozent. Ein Vergleich von Prozessfinanzierern ist also empfehlenswert.
Zunächst muss jedoch der Prozessfinanzierer von den Erfolgsaussichten überzeugt werden. “Dafür reicht der eigene Anwalt einen Klageentwurf samt allen Unterlagen sein”, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. Der Anbieter von Prozessfinanzierung lässt den Fall dann durch eigene Anwälte prüfen. “Diese Prüfung sollte kostenlos sein. Will der Prozessfinanzierer dafür schon Geld, würde ich davon abraten.”
Die Kosten für die Vorbereitungsarbeit des eigenen Anwaltes muss der Kläger also einkalkulieren. Dabei gibt es aber Verhandlungsspielraum: Außergerichtlich können die Gebühren frei vereinbart werden, außerdem ist neuerdings sogar eine Erfolgsbeteiligung des Anwaltes möglich. Bei der Wahl des Prozessfinanzierens spielen nicht nur Mindeststreitwert und die gewünschte Erfolgsbeteiligung eine Rolle. Auch auf die Bonität sollte geachtet werden. In den vergangenen Jahren gab es Prozessfinanzieren, die sich verkalkuliert hatten und vom Markt verschwanden. “Bei einer Pleite könnte während des Verfahrens das Kostenrisiko auf den Mandanten zurückfallen”, so Anwalt Vetter.