Rabattschutz in der Kfz-Versicherung: Lohnt sich das?

Der Rabattschutz mildert die Folgen eines Unfalls für Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Doch was genau ist der Rabattschutz, für wen lohnt er sich und wie hoch sind die Kosten? Dieser Ratgeber gibt Antworten.

Fragen und Antworten zum Rabattschutz

Was ist der Rabattschutz?

Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung, die sicherstellt, dass bei einem Schadenfall die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht herabgestuft wird.

Wie funktioniert der Rabattschutz?

Mit dem Rabattschutz wird ein Schaden pro Jahr so behandelt, als wäre er nicht gemeldet worden. Der Versicherte bleibt in seiner aktuellen SF-Klasse und verliert keinen Rabatt. In einigen Tarifen sind sogar mehrere Schäden pro Jahr möglich, allerdings zu höheren Kosten.

Wer kann den Rabattschutz abschließen?

Der Rabattschutz wird zumeist ab vier unfallfreien Jahren (SF-Klasse 4) angeboten und nur für Fahrer, die mindestens 23 bis 25 Jahre alt sind.

Welche Versicherungsarten sind mit Rabattschutz möglich?

Der Rabattschutz kann für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen abgeschlossen werden. Bei einer Vollkaskoversicherung muss der Rabattschutz jedoch gemeinsam für die Haftpflicht und die Vollkasko gebucht werden.

Was kostet der Rabattschutz?

Der Rabattschutz wird als pauschaler Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag gezahlt. Dieser Aufschlag kann zwischen 15 und 30 Prozent des Versicherungsbeitrags liegen.

Lohnt sich der Rabattschutz?

Die Frage, ob sich der Rabattschutz lohnt, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei niedrigeren SF-Klassen oder wenn noch keine hohen Rabatte angesammelt wurden, kann der Rabattschutz sinnvoll sein. Bei höheren SF-Klassen (z.B. SF-Klasse 35) ist der Rabattschutz weniger lohnenswert, da der Beitrag ohnehin nur wenig steigen würde.

Kann der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel übernommen werden?

Nein, der Rabattschutz wird bei einem Wechsel der Versicherung nicht übernommen. Dies kann als Mittel zur Kundenbindung angesehen werden.

Gibt es Alternativen zum Rabattschutz?

Ja, eine Alternative ist, kleinere Schäden selbst zu bezahlen. Bei Haftpflichtschäden bis zu 1.500 Euro und bei Kaskoschäden bis zu 1.300 Euro kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

Wie sollte man vor dem Abschluss des Rabattschutzes vorgehen?

Vor dem Abschluss des Rabattschutzes sollte man verschiedene Tarife und Versicherer vergleichen, um den günstigsten Tarif zu finden. Es ist auch ratsam, die Kosten des Rabattschutzes mit den potenziellen Einsparungen durch den Erhalt des Schadenfreiheitsrabatts zu vergleichen.

Wie unterscheidet sich der Rabattschutz vom Rabattretter?

Der Rabattretter ist eine ältere, kostenlose Leistung, die nur in alten Verträgen enthalten ist und ab SF-Klasse 25 oder 30 gilt. Er verhindert eine volle Rückstufung, aber bei einem zweiten Schaden innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine Rückstufung. Der Rabattschutz hingegen ist eine kostenpflichtige Option, die eine Rückstufung vollständig verhindert.

Merkmale Rabattschutz Rabattretter
Kosten Kostenpflichtig als Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag Kostenlos, nur in alten Verträgen
Anwendung Für Haftpflicht und Vollkaskoversicherungen Nur in alten Verträgen ab SF-Klasse 25 oder 30
Schadensregulierung Ein Schaden pro Jahr ohne Rückstufung Ein “Freischaden” pro Jahr, Rückstufung nach zweitem Schaden
Altersvoraussetzung Mindestens 23-25 Jahre alt Keine spezifische Altersvoraussetzung
Übertragbarkeit Kann bei Versicherungswechsel nicht übernommen werden Kann bei Versicherungswechsel nicht übernommen werden
Vorteile Verhindert Rückstufung in der SF-Klasse Verhindert volle Rückstufung, aber nur in alten Verträgen

Welche Versicherer bieten einen noch Rabattretter an?

Einige bekannte Versicherer wie die Allianz, AXA oder DEVK  bieten noch Tarife mit Rabattretter an, besonders nach langjähriger unfallfreier Fahrpraxis.

Kann man den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Viele Versicherer erlauben die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts innerhalb der Familie oder häuslichen Gemeinschaft. Die Voraussetzungen für eine vollständige Übertragung variieren je nach Versicherer. Lesen Sie mehr hier: Kfz-Versicherung übernehmen, Schadenfreiheitsrabatt übertragen: So geht’s.

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