In fast allen Bundesländern sind Rauchmelder inzwischen Pflicht, und zwar für Neubauten wie für Bestandsbauten. Das soll die Sicherheit erhöhen. Allerdings beklagen Feuerwehren, dass es vermehrt zu Einsätzen durch Rauchmelder-Fehlalarme kommt. Wer muss dann dafür zahlen? Inzwischen gibt es erste Urteile.
Die Kölner Berufsfeuerwehr berichtet von einer Fehlalarm-Quote bei Rauchmeldern von fast 70 Prozent. Eine typische Ursache ist der vergessene Batteriewechsel. Durch einen schrillen Ton kündigen viele Rauchmelder den notwendigen Batterietausch an. Der Alarmton dafür ist dem eines echten Alarms mit 85 db sehr ähnlich. Es gibt noch weitere Ursachen, warum ein Rauchmelder fälschlicherweise Alarm schlagen kann, etwa wenn Kochdampf in der Küche in die Rauchkammer des Melders dringt oder Insekten in das Gehäuse geraten.
Rückt die Feuerwehr zu einem Einsatz aus, bei dem keine Gefahr bestand, spricht man von einem Fehlalarm. So ein Einsatz kostet um die 400 Euro, mitunter aber auch deutlich mehr. la Geregelt ist das in Feuerwehrgesetzen und kommunalen Satzungen. So müssen in Kiel beispielsweise pauschal 660 Euro bezahlt werden, wenn die Feuerwehr missbräuchlich alarmiert wird oder der Fehlalarm einer Brandmeldeanlage missbräuchlich ausgelöst wird. In Düsseldorf kostet der Einsatz in Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung einer Brandmeldeanlage gleich 1.700 Euro.
In einigen Fällen bleibt die Gemeinde darauf sitzen und der Steuerzahler kommt dafür auf, in anderen Fällen können Vermieter oder indirekt auch der Mieter belangt werden.
Nachbarn oder Anwohner rufen Feuerwehr
Wenn Nachbarn oder Anwohner wegen des Alarmtons in einer anderen Wohnung die Feuerwehr rufen, werden sie nicht zur Kasse gebeten, wenn sich das Fehlalarm herausstellt. Die Feuerwehr spricht dann von einer Meldung im guten Glauben. Ansonsten würden aufmerksame Menschen, die sich um das Leben und das Eigentum der Nachbarn sorgen, von weiteren Notrufen abgehalten.
Vermieter oder Eigentümer sind schuld am Fehlalarm durch Rauchmelder
Wurde der Fehlalarm z.B. ausgelöst, weil sich der Rauchmelder in einem schlechten Zustand befand, kann die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Betreiber der “Brandmeldeanlage” verlangen, meist ist das der Vermieter oder Eigentümer. So urteilte jedenfalls das Verwaltungsgericht Neustadt (Urteil v. 02.12.2014, Az.: 5 K 491/14.NW). Der Betreiber eines Seniorenheimes trage die „typischen technischen Risiken“ und solle dazu angehalten werden, den Brandmelder in einwandfreiem Zustand zu halten und Fehlalarme zu verhindern. Wenn es sich aber bei den Falschalarmen nicht um eine Fehlfunktion des Brandmelders gehandelt hatte, sondern bei jedem Alarm eine konkrete Brandgefahr oder Gefahr einer Rauchvergiftung bestanden hatte (z.B. weil Essen vergessen wurde), haftet ein Seniorenheim-Betreiber nicht (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 376/17.KO).
Mieter löst versehentlich Alarm des Rauchmelder aus
Wird der Vermieter oder der Eigentümer der Wohnung als Betreiber des Rauchmelder in Anspruch genommen, kann er unter Umständen Schadenersatz von seinem Mieter verlangen. Das ist dann möglich, wenn der Fehlalarm aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters ausgelöst wurde. Wenn ein Mieter etwa durch außerordentlich viel Rauch, Dunst oder Hitze beim Kochen einen ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder auslöst, so bedeute dies eine Verletzung seiner Obhutspflicht, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 08.09.2015, Az: 2-11 S 153/14). Falls eine Dunstabzugshaube fehlen sollte, müsse der Mieter anderweitig vorsorgen, beispielsweise durch das Öffnen eines Fensters oder das Schließen der Küchentür.
Schäden durch die Feuerwehr – wer dafür aufkommt
Schaden durch einen Fehlalarm kann auch entstehen, weil die Feuerwehr gewaltsam in eine Wohnung eindringt, um zu löschen. Wer zahlt das? Das Landgericht Heidelberg entschied (Urteil vom 07.03.2014, Az: 1 O 98/13): Macht niemand die Tür auf und steht ein Ersatzschlüssel nicht ohne Weiteres zur Verfügung, darf sich die Feuerwehr auch anderweitig Zutritt verschaffen – solange diese Maßnahmen verhältnismäßig sind. Stehe etwa ein Fenster offen, müsse dieses benutzt werden, bevor eine Tür aufgebrochen wird. Halten sich die Feuerwehrleute daran, kann der Eigentümer keinen Schadenersatz verlangen.
Statistik im Überblick
- Feuerwehreinsätze: über 4 Millionen, etwa 250.000 Mal sind Brand oder Explosion die Ursache. (Quelle: Deutscher Feuerwehrverband, Stand 2018)
- Brandtote: 349 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2019)
Rauchmelder und Versicherungen
Mieter müssen die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder in ihrer Wohnung gewährleisten. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, kann das im Einzelfall sogar dazu führen, dass Versicherer die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Ähnliches gilt für Immobilieneigentümer: Sie sind per Gesetz verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und diese ihren Mieter zugänglich zu machen.
Das kann Folgen für den Versicherungsschutz haben, denn wenn gegen gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften verstoßen wird (dazu gehört eine Rauchmelderpflicht), kann der Hausrat- oder Gebäudeversicherer wegen Obliegenheitsverletzung die Leistung verweigern.