Wer auffährt, hat immer Schuld? So uneingeschränkt stimmt das nicht immer, wie ein aktuelles Urteil zeigt: Kann ein Verkehrsteilnehmer nach einem Auffahrunfall beweisen, dass der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund gebremst hat, kann dieser verpflichtet werden, den Schaden teilweise oder vollständig zu übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 71 O 2130/11).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, fuhr ein Autofahrer einem vorausfahrenden Wagen in das Heck, weil dieser plötzlich stark abbremste und zum Stehen kam. Der Vorausfahrende war der Meinung, dass der Hintermann die Schuld am Unfall trage, weil er ihm aufgefahren ist. Da die Schuldfrage außergerichtlich nicht zu klären war, klagte der Auffahrende vor Gericht.
Das Oberlandesgericht München gab dem Kläger recht, da er den Beweis erbringen konnte, dass der Unfall durch die ungewöhnliche Fahrweise des Vorausfahrenden verursacht wurde. Nach Aussagen von Sachverständigen und Zeugen hatte der Vorausfahrende ohne erkennbaren Anlass stark gebremst. “Da der Auffahrende nicht damit rechnen konnte, dass der Vordermann bremst, trägt dieser auch die Verantwortung für den Unfall”, sagt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.