Beantragt eine an Diabetes mellitus Typ erkrankte Person die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D und DE, kann es notwendig sein, ein Gutachten einzureichen, das einen Blutzucker-Bindungswert von unter 7,5 Prozent belegt. Ansonsten kann der Antrag auf den Führerschein abgelehnt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az: 7 K 3863/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Mann die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE beantragt. Ein Eignungsgutachten vom TÜV hatte ihm bestätigt, dass er die nötige Orientierungsleistung und Reaktionsfähigkeit mitbringt. Er legte noch eine ärztliche Bescheinigung vor, in dem eine genauere Untersuchung der Diabetes-Erkrankung empfohlen wurde. Das Amt forderte daraufhin ein fachärztliches Gutachten. Der Antragsteller ließ sich vom Facharzt begutachten, der dann einen erhöhten Blutzucker-Bindungswert von 11,2 Prozent festgestellt hat. Das Amt hat dem Mann die Fahrerlaubnis für die beantragten Klassen dann nicht erteilt. Dagegen klagte der Antragsteller.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da der Kläger keinen Anspruch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis für die verschiedenen Klassen habe. “Eine Eignung für manche Führerscheinklassen kann bei einer Diabetes-Erkrankung in Ausnahmefällen dann gewährt werden, wenn eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung gegeben ist. Dafür waren die Werte des Klägers aber zu hoch”, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke.