Wer bei seiner eigenen Ebay-Auktion als Scheinbieter gewinnt, hat an den nächsthöchsten Bieter Schadenersatz zu zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden: Es erklärte das (bei Ebay verbotene) Scheingebot für nichtig und sprach dem ehrlichen Kaufinteressenten rund 7.500 Euro zu (Az. 12 U 51/13).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, bot jemand auf einen privaten Gebrauchtwagen bei Ebay maximal 8.000 Euro. Sein Höchstgebot lag bei nur 2.500 Euro, bis sein Maximalgebot kurz vor Ende doch überboten wurde. Das Auto hatte der Verkäufer aber bereits in drei vorherigen Auktionen in Ebay eingestellt. Und jedes Mal kam das Höchstgebot vom selben Ebay-Mitglied, das auch diese Auktion wieder gewann. Der ehrliche Bieter vermutete daher, dass der Verkäufer des Pkws mit einem zweiten Konto einfach selbst mitgeboten hatte, weil ihm das Höchstgebot der Auktion einfach zu niedrig war.
Der Bieter aber wollte sich die offensichtliche Manipulation der Auktion nicht gefallen lassen. Ohne die Scheinbieterei hätte er das Auto für 2.500 Euro rechtmäßig gekauft. Und da es aber noch 10.000 Euro Wert war, sei ihm ein Gewinn in Höhe der Differenz über 7.500 Euro entgangen. Diesen Schadenersatz verlangte er vom Verkäufer. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab ihm recht. “Denn der beklagte Verkäufer konnte nicht darlegen, warum er sein Auto mit drei vorangehenden Auktionen nicht verkauft hatte”, so Rechtsanwältin Tim Vlachos. Das wurde dem Scheinbieter zum Verhängnis.